Stachelhalsbänder bei Polizeihunden: Niedersachsen zieht umstrittenen Antrag zurück
Keine Ausnahmegenehmigung für Einsatz bei Diensthunden – Tierschutzbund lobt Einschwenken
Osnabrück (ots) – Das Land Niedersachsen zieht seinen umstrittenen Antrag zu Ausbildung und Einsatz von Dienst- und Polizeihunden im Bundesrat zurück. Das bestätigte das Innenministerium in Hannover der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Stachelhalsbänder bei Polizeihunden sind und bleiben damit auch in Zukunft verboten. Niedersachsen hatte versucht, über den Bundesrat eine Ausnahme in das Tierschutzgesetz für solche Hunde aufzunehmen, die im Dienst des Staates stehen. Mit einer Reform der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung war seit Anfang des Jahres der Einsatz schmerzhafter Mittel im Training oder beim Einsatz von Hunden verboten.
Polizeibehörden in verschiedenen Bundesländern verwiesen darauf, dass Stachelhalsbänder notwendig seien, damit Einsatzhunde im Ernstfall den Biss wieder lösten. Die Hunde waren offenbar entsprechend ausgebildet worden. Zahlreiche Tiere wurden daraufhin vorläufig nicht mehr eingesetzt. Kritik kam indes von Tierschützern. Mit Niedersachsens Rückzieher sind die Stachelbänder nun endgültig Geschichte. Das Innenministerium teilte der „NOZ“ mit: „Derzeit wird überprüft, ob eine Rekonditionierung und somit der weitere Einsatz der betreffenden Tiere als Schutzhund möglich ist.“
Lob für das Zurückziehen des Antrags kam vom Deutschen Tierschutzbund. Präsident Thomas Schröder sagte der „NOZ“: Er sei froh, dass sich der Tierschutzgedanke durchgesetzt habe „und damit auch die Innenminister Recht und Ordnung stärken“. Das Tierschutzgesetz sei nicht beliebig auszulegen, sondern für alle gleich. „Auch für den Innenminister in Niedersachsen, die Polizei und alle anderen, die Schutzhunde ausbilden“, so Schröder.
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