animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Bußgeldverfahren gegen uneinsichtigen Hundehalter

Einsatz des Ordnungsamtes

Magdeburg (pm) – Das Ordnungsamt hat ein Bußgeldverfahren gegen einen Magdeburger Hundehalter eingeleitet. Der 32-Jährige hatte am Dienstag dieser Woche auf dem Westfriedhof einen seiner beiden mitgeführten Hunde ohne Leine laufen lassen.
 
Nach der anschließenden Kontrolle mit dem Hinweis zur Leinenpflicht auf Friedhöfen und einer angekündigten Anzeige ließ der Mann den Hund erneut von der Leine. Er muss nun mit einer deutlich höheren Geldbuße rechnen als bei einem einfachen Verstoß.
 
Wegen eines ähnlichen Verstoßes wurde gegen eine 41-jährie Frau ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet Sie hatte am gestrigen Mittwoch ihre Französische Bulldogge im Klosterbergegarten nicht angeleint, obwohl ihr die Leinenpflicht nach eigenen Aussagen bekannt sei.
 
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen sowie in Grünanlagen und Parks eine Leinenpflicht besteht und zudem Hundekot umgehend beseitigt werden muss. Auf den offiziellen Hundeauslaufwiesen gilt keine Leinenpflicht, wobei die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ebenfalls beseitigt werden müssen. Hundekot kann in jedem öffentlichen Papierkorb und im häuslichen Restmüll entsorgt werden. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden.

Reply to “Bußgeldverfahren gegen uneinsichtigen Hundehalter”

Suche



Datenschutzerklärung