„Newcastle Disease“: Auch Hobby-Geflügel muss geimpft werden
Augsburg (aho) – Bei einer Taube im Augsburger Stadtgebiet wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Virus der sogenannten Newcastle-Krankheit (ND) festgestellt. Aufgrund einer Vielzahl verwilderter Stadttauben waren zwei tote Tiere vom Veterinäramt der Stadt Augsburg zur Untersuchung an das LGL geschickt worden. Bei dem nachgewiesenen Erreger handelt sich um das Aviäre Orthoavulavirus vom Taubentyp.
Die ND tritt weltweit bei Vögeln auf und gilt in Europa bei Tauben als endemisch. Die Newcastle-Krankheit ist eine Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Am empfänglichsten für das Virus sind Hühner und Truthühner, vor allem Jungtiere. Ebenfalls empfänglich für den Erreger sind Tauben, Gänse und Enten. Bei ihnen verlaufen die Infektionen in der Regel milder.
Nach Angaben des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist das Virus hochansteckend und verbreitet sich in einer empfänglichen Vogelpopulation sehr schnell. Die Symptome reichen von Durchfall, respiratorischen oder zentralnervösen Symptomen, Ödemen an Kopf und Kehllappen bis hin zu Leistungsabfall und erhöhter Mortalität.
Hühner- und Truthühnerbestände müssen deshalb regelmäßig gegen das Virus geimpft werden. Dies ist rechtlich vorgeschrieben und gilt auch für Hobbyhaltungen (§ 7 der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit). Taubenhalter können ihre Tiere impfen lassen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
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