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Saarland: Drei Tierschutzorganisationen jetzt klageberechtigt

schwarzekatze_01Saarbrücken (aho) – Das Tierschutzverbandsklagegesetz ist im Saarland mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 22. August 2013 rechtskräftig geworden. Mit der Einführung des Verbandsklagerechts können berechtigte Tierschutzinteressen besser berücksichtigt, und die Kontrolle des Gesetzesvollzugs kann intensiviert werden. Aktuell erhielten die Tierschutzorganisationen Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Saar e.V., der Verein der Tierversuchsgegner Saar e.V., Menschen für Tierrechte sowie die Tierschutzstiftung Saar im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ihre Anerkennungsschreiben als klageberechtigte Organisationen. Das teilte das Ministerium jetzt mit.

Diese anerkannten Tierschutzorganisationen können nun, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen, nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung Klage erheben gegen Behörden des Landes oder der Kommunen, die gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen. Dies gilt genauso für Unterlassungen durch Behörden.

Einer anerkannten Tierschutzorganisation wird darüber hinaus auf Grund der im Tierschutzverbandsklagerecht verankerten Mitwirkungs- und Informationsrechte Gelegenheit zur Äußerung bei der Vorbereitung von Verordnungen und anderen im Rang unter dem Gesetz stehenden Rechtsvorschriften gegeben.

Zusätzlich ist durch das Tierschutzverbandsklagegesetz die Etablierung eines ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz vorgesehen. Dieser soll unter anderem zwischen Behörden und Bevölkerung vermitteln und beratend tätig sein. Personelle Vorschläge brachten die drei anerkannten Tierschutzorganisationen und die Tierärztekammer des Saarlandes jetzt ein. Der Landestierschutzbeauftragte wird aus dem Kreis der Vorgeschlagenen vom Landtag des Saarlandes gewählt.

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