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Reisen mit Haustieren in der EU leichter gemacht

(aho) Besitzer von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, können in Zukunft innerhalb der Europäischen Union problemloser reisen. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren von einem EU-Land in ein anderes angenommen. Durch den Vorschlag werden auch Bedingungen für Heimtiere aus Drittstaaten verschärft. Nach dem neuen System wird es erforderlich, Katzen und Hunde mit Mikrochips oder Tätowierungen zu kennzeichnen, sie gemäß zwingenden Vorschriften gegen Tollwut zu impfen und, falls erforderlich, die Immunreaktion auf die Impfung noch zusätzlich zu überprüfen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen ist.

„Mit diesen harmonisierten Regelungen wird Reisen und Urlaub machen im Ausland für die Bürger sehr viel interessanter, die ihre Katzen und Hunde nicht zu Hause zurücklassen wollen. Damit verschwindet eines der letzten wesentlichen Hindernisse für die Freizügigkeit, nicht nur der Haustiere, sondern auch ihrer Besitzer. Bisher müssen für jeden Mitgliedstaat unterschiedliche Regelungen eingehalten werden. Den europäischen Bürgern kommt dann zugute, dass dieselben Regelungen in der gesamten EU gelten. Ich selber freue mich schon darauf, mit meinen beiden Hunden ungehinderter reisen zu können“, bemerkte David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar.

Die neuen Regelungen gelten nur für Haustiere in Begleitung ihrer Besitzer oder sonstiger verantwortlicher Personen für Reisen zu nichtgewerblichen Zwecken, das heißt, die Tiere dürfen nicht verkauft werden. Vorgesehen sind:

— eine eindeutige Kennzeichnung entweder mit Hilfe einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder eines Mikrochips,

— ein Nachweis einer Tollwutimpfung.

Eine Harmonisierung der Gesundheitsvorschriften für Reisen mit Katzen und Hunden ist möglich geworden, weil in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Ausrottung der Tollwut in der EU erreicht worden sind. Dazu hat man Kampagnen zur Impfung von Füchsen in tollwutbefallenen Gebieten durchgeführt. Entsprechend sank die Zahl der Tollwutfälle bei Haustieren in der EU von 499 im Jahre 1991 auf 5 im Jahre 1998. Tollwut ist nicht nur für diese Tiere gefährlich, sie kann auch bei Menschen zum Tode führen. Daher sind in der gesamten EU gemeinsame Sicherheitsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich.

Reisen mit Katzen und Hunden in der EU

Katzen und Hunde darf man nur mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung innerhalb der EU mit sich führen. Für eine Reise nach Schweden, Irland oder in das Vereinigte Königreich kann noch zusätzlich der Nachweis eines Antikörper-Tests verlangt werden, da diese Länder lange Zeit tollwutfrei waren. Auf Reisen innerhalb der EU müssen alle Katzen und Hunde eine beständige Kennzeichnung tragen, entweder eine eindeutig erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip. Die Tollwutimpf- bescheinigung muss sich auf das durch den Chip oder die Tätowierung ausgewiesene Tier beziehen. Diese Impfbescheinigung muss von einem ermächtigten Tierarzt mindestens einen Monat oder höchstens ein Jahr vor dem Reiseantritt ausgestellt worden sein, wenn es sich um eine Erstimpfung handelt, bzw. höchstens ein Jahr vor dem Reiseantritt im Falle einer Auffrischungsimpfung. Falls Antikörper-Tests verlangt werden, müssen sie in zugelassenen Labors in der EU mindestens sechs Monate vor dem Reiseantritt und mindestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt werden.

Andererseits können die zuständigen Stellen im Vereinigten Königreich, in Irland und in Schweden auf alle Anforderungen verzichten, wenn die Haustiere zwischen ihren Ländern verbracht werden. So kann man zum Beispiel Katzen und Hunde ungehindert vom Vereinigten Königreich nach Irland transportieren und umgekehrt. In Zukunft wird es nicht mehr erforderlich sein, Katzen und Hunde nach Irland über das Vereinigte Königreich einreisen zu lassen, wie dies derzeit der Fall ist.

Aus Drittstaaten verbrachte Katzen und Hunde

Gleichzeitig werden Gesundheitskontrollen bei Katzen und Hunden aus Drittländern, in denen die Tollwut noch verbreitet ist, verstärkt, damit die in der EU erreichten Fortschritte bewahrt werden können. Katzen und Hunde aus derartigen Ländern müssen ebenfalls eine Kennzeichnung tragen und einer Impfung sowie einem Antikörper-Test unterzogen worden sein; dies wird von dem Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts empfohlen. Die zuständigen Stellen im Vereinigten Königreich, in Irland und in Schweden können dessen ungeachtet eine Quarantäne für Haustiere aus Drittländern mit Tollwutrisiko vorschreiben.

Bei Haustieren aus Drittländern, in denen Tollwut nicht auftritt oder wirksam bekämpft wird, sind nur eine Kennzeichnung und eine Impfbescheinigung erforderlich, außer, wenn sie in das Vereinigte Königreich, nach Irland oder nach Schweden einreisen, wo ein Antikörper-Test verlangt werden kann. Die Liste der Drittländer, die für dieses Verfahren in Frage kommen, ist noch nicht vollständig. Derzeit sind dort Länder wie zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz aufgeführt. Ein ungehinderter Reiseverkehr zwischen seit jeher tollwutfreien Ländern, wie zum Beispiel Schweden und Norwegen, ist zulässig, wie auch bisher schon.

Kaninchen, Frettchen, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten, Spinnen, Reptilien, Insekten, Vögel, Fische und sonstige Heimtiere

Reptilien, Nagetiere, Fische, Vögel, Amphibien, Spinnen und Insektenarten als Heimtiere werden nicht von Tollwut befallen oder diese ist bei ihnen nicht von epidemiologischer Bedeutung. Sie können mit ihrem Besitzer oder einer sonstigen verantwortlichen Person ohne Gesundheitsbescheinigung oder besondere Kennzeichnung zwischen EU-Mitgliedstaaten reisen. Dasselbe gilt, wenn sie aus bestimmten Ländern kommen, wie zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz. Besondere Regelungen für diese Heimtiere, die aus sonstigen Drittländern eintreffen, müssen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch Regelungen für sonstige Heimtiere ausgearbeitet werden.

Der Vorschlag für eine Verordnung unterliegt dem Verfahren der Mitentscheidung durch das Europäische Parlament und den Ministerrat.

Brüssel, 3. Oktober 2000

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