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NRW: Verhaltensprüfungen für 15 Rassen behördlich anerkannt

(aho) Die Verhaltensprüfungen von zehn Hundezuchtvereinen, die insgesamt 15 der in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalens genannten Hunderassen betreuen, sind jetzt vom Umweltministerium NRW behördlich anerkannt worden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Vorlage der Bescheinigung über die erfolgreich bestandene Prüfung bei diesen Zuchtvereinen für die Städte und Kommunen die Grundlage bildet, noch schneller und unbürokratischer über Ausnahmen vom Maulkorbgebot entscheiden zu können.

„Wir wollen die seriöse Vereins- und Verbandsarbeit stärken und setzen dabei auch auf die Multiplikatorenwirkung,“ erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. „In diesen Hundezuchtvereinen ist viel Fachwissen über ihre Hunde vorhanden, das durch die Durchführung dieser Verhaltensprüfungen an die Hundehalterinnen und Halter weitergegeben wird. Auch mit den anderen Hundezuchtvereinen sind wir weiter im Gespräch über die eventuelle Anerkennung von Verhaltensprüfungen.“

Die behördliche Anerkennung der Verhaltensprüfungen von zehn Zuchtvereinen gilt für die nachfolgend aufgeführten Rassen: Bullmastiff; Kaukasischer Owtscharka; Mittelasiatischer Owtscharka; Südrussischer Owtscharka; Komondor; Kraski Ovcar; Kuvacz; Maremmaner Hirtenhund; Mastiff; Mastin de los Pireneos; Polski Owczarek Podhalanski; Pyrenäenberghund; Rottweiler; Sarplaninac; Slovensky Cuvac. Bereits früher waren die Verhaltensprüfungen der Zuchtvereine für Berger de Brie (Briard) und für Berger de Beauce (Beauceron) behördlich anerkannt worden. Damit sind zur Zeit Verhaltensprüfungen für 17 von insgesamt 29 der in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung NRW genannten Hunderassen behördlich anerkannt. Diese Anerkennung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigengremium nach strengen Beurteilungsmaßstäben. Nur die Prüfungsordnungen sind amtlich anerkannt worden, die das Schutzanliegen der Landeshundeverordnung uneingeschränkt erfüllen. Zusätzlich wurde vom Umweltministerium die Begleithundeprüfung und der Teamtest des Verbandes für das Deutsche Hundewesen als vorläufige Grundlage für eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbgebot anerkannt. Die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Verhaltensprüfung gilt zugleich als Sachkundenachweis für den Halter. Für die 13 Hunderassen der Anlage 1 gilt weiterhin, dass die entsprechenden Verhaltensprüfungen allein vom Amtstierarzt abgenommen werden können.

Wer einen Hund der oben genannten 17 Hunderassen besitzt und bisher noch keine Verhaltensprüfung mit ihm gemacht hat, sollte sich an den entsprechenden Hundezuchtverein wenden. Dort kann man erfahren, wann und wo der Hund eine solche Prüfung ablegen kann. Die Adressen der Hundezuchtvereine sind im Internet des Umweltministeriums NRW nachzulesen oder bei den Kommunen zu erfragen.

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