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Importverbot für „Kampfhunde“

(aho) Der Bundestag hat am Freitag das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ mit großer Mehrheit beschlossen. Das Gesetz beinhaltet ein völliges Importverbot für Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terriern und Staffordshire-Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Verstöße dagegen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen bedroht. Andere Hunde, die nach Landesrecht als gefährlich eingestuft werden, dürfen nur mit besonderer Genehmigung eingeführt werden. Die Bundesregierung kann zudem künftig mit Zustimmung des Bundesrats per Rechtsverordnung vorschreiben, dass bestimmte Hunde nur über eigens eingerichtete Grenzkontrollstellen eingeführt werden. Auch soll die Regierung kurzfristig das Züchten anderer gefährlicher Hunde beschränken oder verbieten können.

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