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Geschlossener Fußring und Mikrochip gegen illegalen Handel

(aho) — Ob Reptilien, Vögel oder Säugetiere – wer Tiere hält, die nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind – muss sie bis spätestens Anfang des kommenden Jahres entsprechend kennzeichnen.

Zum 01. Januar 2001 tritt die neue Kennzeichnungsverordnung für Tiere in Kraft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn hat den Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) dafür zugelassen, ab dem 01.01.2001 Kennzeichen für alle kennzeichnungspflichtigen Tiere bundesweit auszugeben. Als Kennzeichen für die kennzeichnungspflichtigen Tiere kommen Fußringe und spezielle Mikrochips, wie Transponder, zum Einsatz.

Die „Telefondrähte“ in der BNA-Geschäftsstelle in Hambrücken laufen seit einigen Tagen „heiß“ und das BNA-Team beantwortet zur Zeit fast rund um die Uhr Anfragen von besorgten Tierhaltern, aber auch von nicht hinreichend informierten Naturschutzverwaltungen, so BNA-Präsident Prof. Dr. Norbert Rieder. Der BNA hat zur besseren Information ein Artenschutzbuch Teil 1 Wirbeltiere herausgegeben, das neben allen Tieren, die irgendeiner artenschutzrechtlichen Regelung unterliegen, auch eine vollständige Zusammenstellung des europäischen und deutschen Artenschutzrechtes sowie Auszüge aus dem Tierschutz- und Tierseuchenrecht enthält. Das Buch kann zu einem Preis von DM 26.– zzgl. Porto direkt über die BNA-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07255 – 28 00 oder Fax 07255 – 83 55 bezogen werden.

Mit der neuen Rechtsvorschrift soll dem illegalen Handel mit geschützten Tierarten verstärkt Einhalt geboten werden, so der zuständige Bundes- umweltminister Trittin in seiner Presseerklärung zur neuen Kennzeichnungs- regelung. Das Kennzeichen ermöglicht die direkte Zuordnung eines Tieres zu amtlichen Dokumenten, Meldeformularen und zu Bestandsbüchern, die von Züchtern geführt werden. Die legale Herkunft lebender, kennzeichnungs- pflichtiger Tiere kann so durch den Besitzer lückenlos nachgewiesen werden. Zu den kennzeichnungspflichtigen Tieren gehören beispielsweise Greifvögel wie Habichte, Sperber oder Eulen, verschiedene Papageienarten wie Amazonen und Aras, alle europäischen Waldvögel sowieGriechische und Maurische Landschildkröten und verschiedene Schlangen und Echsen; insgesamt an die 1000 verschiedene Tierarten.

Vögel werden meistens mit einem geschlossenen Fußring gekennzeichnet, der nur in den ersten Lebenstagen vom Züchter über den Vogelfuß gestreift werden kann und beim erwachsenen Tier nicht mehr ohne Verletzung des Tieres oder Zerstörung des Ringes entfernt werden kann. Das ist zugleich ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Nachzucht und nicht um ein Tier aus der freien Wildbahn handelt. Andere Tiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einem Mikrochip, der nur vom Fachmann gesetzt werden kann und darf. Wenn im Einzelfall eine Kennzeichnung unmöglich ist, muss eine genaue und lückenlose Dokumentation über das Tier geführt werden.

Es wird eine Lawine von Verwaltungsarbeit auf den BNA zukommen, denn ab Januar 2001 werden bundesweit solche Fußringe und Transponder versendet. Alle ausgegebenen Kennzeichen müssen in der Bundesgeschäftsstelle in Hambrücken registriert werden und die Daten zum Quartalsende den Vollzugsbehörden im Bundesgebiet übermittelt werden, so BNA-Präsident Rieder.

Der BNA empfiehlt allen Tierhaltern, sich rechtzeitig zu informieren, denn ein Verstoß gegen die neue Kennzeichnungsregelung wird mit Ordnungsstrafen belegt.

Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.

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