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Elektronische Tiererkennnung

(bft) Für die Dokumentation von Abstammung, Leistung und Gesundheitsstatus bei Hunden, Katzen und Pferden setzt sich die elektronische Tierkennzeichnung immer stärker durch.

Unterstützung findet das System jetzt auch durch einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung, mit der die Anforderungen für das „Reisen von Heimtieren“ innerhalb der EU harmonisiert werden sollen. Darin wird u.a. die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mit Hilfe einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder über Mikro-Chip gefordert. Im Vergleich zur herkömmlichen Tätowierung hat die elektronische Methode den Vorteil, dass sie nicht manipulierbar ist. Jedes Tier erhält einen Chip mit einer mehrstelligen Codenummer, die weltweit nur ein einziges Mal vergeben wird. Das System eignet sich deshalb zur fälschungssicheren Zuweisung von Abstammungspapieren, Prüfungs- oder Leistungsdokumenten. Gleiches gilt für tierärztliche Bescheinigungen, Röntgen- und Laborbefunde. So arbeitet man heute bereits mit computergestützten Patientenkarteien, die mittels elektronischer Identifikation verwaltet werden können. Neben der Forderung einer unverwechselbaren Identifizierung sollen auch die Anforderungen an die Tollwut-Impfung in der EU einheitlich geregelt werden. Hier haben bislang erhebliche Unterschiede die Ferienreise mit Hund und Katze erschwert. Die Harmonisierung der Gesundheitsvorschriften ist möglich geworden, weil in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Ausrottung der Tollwut in der EU erreicht worden sind. So sank die Zahl der Tollwutfälle bei Haustieren in der EU von 499 im Jahr 1991 auf 5 im Jahr 1998.

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