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Achtung: Tollwut-Verordnung geändert

(aho) – Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. in Frankfurt weist Tierärzte und Tierbesitzer darauf hin, dass die Tollwut-Verordnung geändert wurde. § 1 Nr. 3 bestimmt jetzt u.a., dass ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen besteht, wenn eine Impfung gegen Tollwut im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens 12 Monate zurückliegt. Damit bedarf es künftig bei Hunde – und Katzenwelpen zweier Tollwutimpfungen, um einen wirksamen Impfschutz zu erlangen. Es müssen eine Grundimmunisierung und zeitlich versetzt eine zusätzliche Immunisierung vom Tierarzt durchgeführt werden.

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