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Bestimmte Vögel, Säugetiere und Reptilien kennzeichnen!

(aho) – Seit Anfang des Jahres ist in Deutschland eine Kennzeichnungs- pflicht für bestimmte lebende Vögel, Säugetiere und Reptilien in Kraft getreten. Darauf hat das saarländische Umweltministerium hingewiesen. Die Neufassung der Bundesartenschutzverordnung, die das Bundesumwelt- ministerium erlassen hat, sieht vor, dass auch private Halter und Züchter ab dem 1. Januar 2001 Exemplare von rund 600 Vogelarten, darunter Graupapageien, aber auch bestimmte Schildkrötenarten, kennzeichnen müssen. Damit soll der illegale Handel mit geschützten Arten weiter eingedämmt werden. Die Kennzeichnung soll es zugleich den Haltern erleichtern, den legalen Erwerb dieser Tiere nachweisen zu können.

Für die Kennzeichnungspflicht gibt es keine Ãœbergangsfristen. Deshalb wird allen Haltern empfohlen -sofern noch nicht geschehen – sich umgehend über die Neuregelungen bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder Fachverbänden zu informieren. Das Bundesumweltministerium hat zwei Vereine zugelassen, die allein befugt sind, diese Kennzeichen an Halter und Züchter in Deutschland auszugeben. Das sind der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Beide Vereine halten entsprechendes Informations- material bereit und nehmen Bestellungen für Kennzeichen entgegen. Ausführliche Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden sich auf den Internet-Seiten beider Verbände. Als Kennzeichen ist bei Vogelarten in erster Linie der Fußring, bei anderen Wirbeltierarten der Transponder (implantierbarer Mikrochip) vorgeschrieben.

Die Geschäftsstellen der beiden Vereine sind folgendermaßen erreichbar: Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA), Postfach 11 10, 76707 Hambrücken, Tel.: 07255-2800, Fax: 07255-8355, e-mail Internet Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF), Postfach 1420, 63204 Langen, Tel.: 06103-9107-0, Fax: 06103-910733, e-mail %url4%Internet%/%

Das saarländische Umweltministerium hatte die unteren Naturschutzbehörden im Saarland über die neue Regelung im Artenschutzrecht bereits vor einigen Wochen informiert.

Pressedienst des Saarlandes Ministerium für Umwelt 29. Januar 2001

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