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Registerauskunft an Ordnungsbehörden bei Halten gefährlicher Hunde?

(aho) – Im Rahmen der geplanten Änderung des Bundeszentralregistergesetzes hat sich der Bundesrat heute erneut dafür ausgesprochen, auch den für Erlaubnisse zum Halten gefährlicher Hunde zuständigen Behörden Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu erteilen. In der Begründung weist der Bundesrat auf die zuletzt gehäuften Fälle von Angriffen von Kampfhunden auf Menschen hin. Eine umfassende und zuverlässige Auskunft insbesondere über Hundehalter scheitere in der Praxis an der Ausgestaltung des Bundeszentralregisters in der derzeitigen Fassung, da örtliche Ordnungsbehörden derzeit keine unbeschränkte Auskunft, sondern nur eine beschränkte Auskunft erhalten. Wie schon in seiner Entschließung vom 29. September letzten Jahres wies der Bundesrat darauf hin, dass Kampfhunde ebenso gefährlich seien wie Waffen.

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (4. BZRGÄndG) Drucksache 15/01 (Beschluss)

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