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Kreis Kleve: Beschränkungen für Tierhalter wegen MKS

(aho) – Nach wie vor gibt es im Kreis Kleve keinen MKS-Verdachtsfall. Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen wird aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung jedoch durch den Kreis Kleve auf folgendes hingewiesen:

1. Pferdetransporte – auch innerhalb des Kreises – sind grundsätzlich verboten. Hierunter fällt auch die Freizeitreiterei.

2. Klauentiere dürfen nur mit Sondergenehmigung des Kreisveterinär- amtes und ausschließlich zum nächstgelegenen Schlachthof transportiert werden.

3. Bei der Mitnahme von Hunden, Katzen und anderen Haustieren (z.B. Meerschweinchen, Hamster) in die Niederlande muß damit gerechnet werden, dass die Wiedereinreise der Tiere an den niederländischen Grenzkontrollen nicht zugelassen wird.

Im übrigen werden Polizei, Zoll und Bundesgrenzschutz verstärkt die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren. Bei Nichtbeachtung können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

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