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Maul- und Klauenseuche: Keine Tötung von Pferden im Seuchenfalle

(aho) – Zurzeit häufen sich Anfragen an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (niedersachsen), inwieweit Pferde, die zusammen mit Klauentieren gehalten werden, auch im Falle eines MKS-Seuchenausbruches getötet werden müssen.

Dazu ist folgendes anzuführen: Pferde als Huftiere sind nicht gefährdet, da sie nicht empfänglich für das Maul- und Klauenseuche-Virus sind. Eine Infektion kann damit nicht haften. Es findet bei diesen Tieren keine Virusvermehrung und deshalb auch keine Virusausscheidung statt. Eine Virusverschleppung kann höchstens passiv durch anhaftendes Virus erfolgen.

Befinden sich Pferde in einem Bestand mit Klauentieren, die von der MKS infiziert sind, so werden diese Klauentiere (Rinder, Scheine, Schafe, Ziegen) getötet. Die Pferde verbleiben in dem Bestand unter Bedingungen, die einer Quarantäne entsprechen.

Vor Aufhebung der Sperrmaßnahmen wird vor Ort vom zuständigen Veterinäramt entschieden, ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, um ein eventuelles Verschleppungsrisiko auszuschließen.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover, 28.03.01

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