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Redaktion Kleintiere & Pferde
  

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Korrektur: Klarstellung durch Verordnung: Verbot betrifft ………

(aho) – Achtung: Ãœber die in der Meldung: „Klarstellung durch Verordnung: Verbot betrifft weiterhin auch Pferde (28.03.2001)“ genannten Telefonnummer des Kreises Coesfeld können nur Einwohner des Kreises Coesfeld Formulare für Ausnahmeanträge erhalten. Bewohner anderer Landkreise müssen sich an ihr örtlich zuständiges Veterinäramt wenden.

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