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MKS kann den Katastrophenfall in Weser-Ems auslösen

(aho) – Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist beherrschendes Thema nicht nur in den Krisenstäben der Behörden: Auch immer mehr Privat- und Geschäftsleute stellen fest, dass sie bei Ausbruch der hoch ansteckenden Seuche und auch schon im Vorfeld mit Einschränkungen rechnen müssen. Regierungspräsident (Weser-Ems) Bernd Theilen warb am Dienstag vor Journalistinnen und Journalisten in Oldenburg um Verständnis auch für unpopuläre Maßnahmen, beispielsweise das Verbot von Frühlings- und Jahrmärkten – dies wird in den grenznahen Landkreisen bereits umgesetzt, um die Ansteckungsgefahr einzudämmen. „Die Absage von Veranstaltungen ist keine überzogene Reaktion, sondern kann die Region vor der Seuche schützen“, sagte Theilen.

Theilen sagte weiter, dass die Region Weser-Ems auf den Ernstfall vorbereitet sei. Mit den Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise und kreisfreien Städte sei vereinbart, dass bei Ausbruch der Seuche der Katastrophenfall ausgerufen werden könne. „Das Ausrufen des Katastrophenfalles verschafft den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Handlungsmöglichkeiten“, erklärte Theilen. Geregelt ist dies im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz.

Im Katastrophenfall können Einsatzkräfte wie die Freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter- Unfall-Hilfe, des Malteser Hilfsdienstes, des Arbeiter Samariter Bundes oder der DLRG leichter eingesetzt werden. Des Weiteren kann der Landkreis die Bereitschaftspolizei, den Bundesgrenzschutzes und schließlich auch die Bundeswehr anfordern und sogar Privatleute verpflichten, bei der Abwehr der Katastrophe mitzuhelfen.

Auch an der Wirtschaft geht der Katastrophenfall nicht vorbei: Sie sind verpflichtet, benötigtes Material zur Verfügung zu stellen – angefangen bei Verkehrsschildern bis hin zu Spezialfahrzeugen. Notwendige Dienst- leistungen wie z.B. Transportleistungen oder Reparatur von Fahrzeugen und Gerät können gleichfalls bei Firmen eingefordert werden.

Theilen stellte klar, dass an der Grenze zu den Niederlanden nach wie vor rund um die Uhr von Polizei und Bundesgrenzschutz kontrolliert wird, um das Transportverbot von Nutztieren und Gülle durchzusetzen. Lediglich zwölf größere Grenzübergänge zu den Niederlanden sind noch geöffnet; 80 kleinere wurden geschlossen.

Bisher gibt es keine Anzeichen für die hoch ansteckende Seuche – auch nicht bei den mehr als 30.000 Ferkeln und ca. 300 Rinder, die seit Mitte Februar aus den Niederlanden nach Weser-Ems gelangt sind. Alle aus dem Nachbarland gelieferten Tiere werden regelmäßig untersucht; die betroffenen 56 Betriebe stehen nach wie vor unter Quarantäne.

Im übrigen bleiben alle anderen Anordnungen zum Schutz vor der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche bestehen. Deshalb finden zunächst is auf weiteres keine Auktionen und Viehmärkte mehr statt. Auch die Einschränkungen beim Transport von Klauentieren wurden verlängert und gelten zunächst bis zum 4. April. Nur zuvor von Tierärzten untersuchte Tiere dürfen transportiert werden, die Fahrzeuge müssen desinfiziert werden.

Pressemitteilung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 28. März 2001

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