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Artenschutz: Nutzung von Wildpflanzen und Wildtieren

(aho) – Wer in den Zoo geht, Heringsfilet isst, Papageien in der Voliere hält oder eine durchblutungsfördernde Salbe aus Blutegel-Extrakt kauft, sieht selten den Zusammenhang: Ãœberall auf der Welt, auch in Deutschland, werden Wildtiere und Wildpflanzen der Natur für den Handel und die Weiter- verarbeitung entnommen. Diese Nutzung für Nahrungszwecke, traditionelle Medizin oder als lebende Handelsware stellt gegenwärtig für viele Tierarten weltweit eine Bedrohung dar. Deshalb sind auf Initiative des Bundesumwelt- ministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Kriterien aufge- stellt und Maßnahmen vorgeschlagen worden, wie eine Nutzung von Wild- pflanzen und Wildtieren im Einklang mit der Natur gestaltet werden kann. Diese Ergebnisse werden heute (02.04.2001) auf einem Workshop in Bonn vorgestellt.

Gila Altmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium: „Wir brauchen eine Verständigung darüber, was nachhaltige Nutzung ist. Zur Zeit wird der Begriff oft für eine maßlose Nutzung der Ressourcen und Geschäftemacherei missbraucht. Unser Ziel ist ein gerechter Interessen- ausgleich für Nutzer und Schützer, um eine Ãœbernutzung zu verhindern. Dafür müssen die wirtschaftlichen Interessen vor allem der Entwicklungsländer mit dem Schutz der Artenvielfalt in Einklang gebracht werden.“

Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums und des BfN ist eine Wildtier- nutzung nur dann nachhaltig, wenn langfristig gewährleistet ist, dass die Struktur der genutzten Tierpopulation, deren Rolle im Ökosystem sowie die langfristigen Ãœberlebenschancen gesichert werden. Das Vorliegen eines Wildtiermanagement-Planes auf der Basis solider biologischer Daten der genutzten Tierart und die Einbindung der lokalen Bevölkerung sind Voraussetzungen für eine naturschonende Nutzung von Wildressourcen. Das gilt sowohl für die Jagd von Rehen in Deutschland als auch die Nutzung der Nilkrokodile in Simbabwe für den internationalen Reptillederhandel. BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann: „Nachhaltige Nutzung von Wild- tieren ist eine natürliche Ergänzung zum ökologischen Landbau. Strenge, aber praktikable Kriterien und eine transparente Umsetzung sichern langfristig die Wildtierbestände und bieten dauerhafte Einkommensmög- lichkeiten.“

An der Erarbeitung der vorgelegten Kriterien und Maßnahmen für eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren und Wildpflanzen waren auch Naturschutz- und Nutzerverbänden sowie Experten anderer Ministerien und Institutionen beteiligt.

Von den Beteiligten wird vorgeschlagen, künftig die Vergabe von Fördermitteln bei Projekten zur Wildtiernutzung an die Anwendung dieser Kriterien zu knüpfen. Uschi Eid, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, betonte, dass der Schutz der Wildtiere auch eine Aufgabe der Entwicklungskooperation sei. Viele gefährdete Arten lebten in Entwicklungsländern. Deshalb unterstütze die Bundesregierung die Partnerländer, die Wildtiere vor dem Aussterben zu schützen.

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