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MKS: Zootiere unter bestimmten Bedingungen impfen

Die Europäische Kommission hatte Veterinärexperten und Experten für Zootiere eingeladen, Möglichkeiten zum Schutz seltener und gefährdeter Tierarten in zoologischen Gärten zu diskutieren, einschließlich der Möglichkeit der Impfung in Fällen, in denen ein erhebliches Risiko der Infektion mit Maul- und Klauenseuche (MKS) besteht. Man war sich darüber einig, dass alle Möglichkeiten zur Verhütung einer Seuche genutzt werden müssen, unabhängig vom Einsatz von Impfstoffen in gefährdeten Gebieten. Mitgliedstaaten, in denen Fälle von MKS aufgetreten sind, sollten also unbedingt Notfallpläne zum Schutz von Zoos bereit halten, einschließlich des Rückgriffs auf Impfungen, wenn ein solches Risiko festgestellt wird. Mitgliedstaaten mit geringerem Risiko sollten in Bezug auf ihre Zootiere höchste Wachsamkeit walten lassen. Sollte ein Mitgliedstaat es für not- wendig erachten, Zootiere zu impfen, wird die Kommission die Umstände prüfen und diese Maßnahmen in den einschlägigen internationalen Gremien, besonders beim Internationalen Tierseuchenamt, sowie im Falle von Handelsbeschränkungen durch Drittländer für EG-Exporte verteidigen. Die Fachleute waren der Ansicht, dass bei entsprechenden Vorkehrungen Zootiere geimpft werden könnten, ohne den Tiergesundheitsstatus eines Landes zu gefährden, in dem diese Tiere unter angemessenen, kontrollierten Bedingungen gehalten werden.

Eine Expertentagung heute in Brüssel sollte klären, wie bestimmte seltene und gefährdete Tierarten in Zoologischen Gärten geschützt werden können, wenn sich durch einen MKS-Ausbruch eine Notsituation ergibt. Die Teil- nehmer waren sich einig, dass alle in Frage kommenden Maßnahmen ergriffen werden sollte, um das Eindringen der Krankheit und dadurch die Notwen- digkeit zu verhindern, gefährdete empfängliche Tierarten aus Gründen der Seuchenbekämpfung zu töten. Grundsätzlich war keiner der Sachverständigen gegen eine Impfung gefährdeter Tierarten unter bestimmten Umständen. Sie unterstrichen aber auch, dass bestimmte technische und rechtliche Unwägbarkeiten bei der Impfung gefährdeter Tierarten einen vorsichtigen Umgang mit der Impfung dieser Tiere erforderlich machen.

Das derzeitige Risiko einer Einschleppung von MKS in Zoos und Tiergärten sollte nicht überbewertet werden. Es ist jedochdeutlich höher in den Regionen, in denen MKS bei Nutztieren aufgetreten ist. Daher sind unabhängig von der Verwendung von Impfstoffen sämtliche Seuchenbe- kämpfungsmaßnahmen strikt anzuwenden.

International anerkannte Tiergesundheitsstandards für den Handel, von Internationalen Tierseuchenamt festgelegt, berücksichtigen derartige Sonderfälle nicht. Alle Experten bekräftigten daher, die Verwendung von Impfstoffen in Tiergärten oder Zoos wirke sich auf den MKS-Status eines Gebiets/Landes aus und Handelspartner akzeptierten möglicherweise keine Exporte von lebenden Tieren und nicht-behandelten Produkten aus dem Gebiet oder Land, in dem eine solche Impfung gegen MKS stattgefunden habe.

Die Kommission hat in einem Schreiben das Internationale Tierseuchenamt aufgefordert, dringlich die Tiergesundheitseinstufung anzupassen, um den besonderen Fall einer Verwendung von Impfstoffen in Zoos oder Tiergärten zu berücksichtigen. Eine solche Änderung der Regeln muss jedoch gemäß den Bestimmungen und Verfahren des Internationalen Tierseuchenamtes beschlossen werden. Eine erste Sitzung, auf der diese Frage erörtert werden soll, wird in Kürze stattfinden.

Die Frage wird auch auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am nächsten Dienstag diskutiert werden.

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