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Artgerechte Tierhaltung in Zoos muss selbstverständlich sein

Köln, Wuppertal, Bonn, 18.4.2001: Auf Einladung des Verbandes der Deutschen Zoodirektoren besuchten heute der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Dr. Martin Wille, und der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Hartmut Vogtmann zwei der größten deutschen zoologischen Gärten in Wuppertal und Köln.

Mit ihrem Besuch der Zoos wiesen Wille und Vogtmann auf die Bedeutung der Zoologischen Gärten in unserer Gesellschaft insbesondere für den Tier- und Artenschutz und den damit verbundenen Bildungsauftrag hin.

Jährlich besuchen etwa 40 Millionen Menschen die zoologischen Gärten in Deutschland, darunter viele Kinder und Jugendliche. Damit kommt den Zoos nicht nur hinsichtlich der artgerechten Tierhaltung eine wichtige Vorbildfunktion zu. Sondern sie leisten auch mit Führungen, Broschüren oder Hinweistafeln, auf denen die jeweilige Art, deren Verbreitungsgebiet und Bestandszahl benannt wird, einen bedeutenden Beitrag zur Aufklärung über die Bedeutung der Artenvielfalt und des Artenschutzes. Damit werden auch jüngere Besucher angeregt, sich mit Fragen des Natur- und Tierschutzes auseinanderzusetzen.

„Um ihrem naturkundlichen Bildungsauftrag gerecht zu werden, müssen die Zoos Tiere so naturnah und artgerecht wie nur möglich halten“, so Wille. Dazu gehöre, dass Zootiere die Möglichkeit haben müssen, natürliches Verhalten sowie artgerechtes soziales Gefüge zu entwickeln, um Verhaltensstörungen vorzubeugen, wobei eine natürliche Fortpflanzung und Brutpflege nur soweit ermöglicht werden sollte, wie sichergestellt ist, dass die Nachzucht artgerecht untergebracht werden kann.

Eine besondere Rolle kommt dabei den vom Verbraucherministerium herausgegebenen Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, verschiedenen Vogelgruppen oder von Reptilien zu, die u. a. unter Mitwirkung der deutschen Zoodirektoren entwickelt wurden. Die Tiergartenbiologie entwickelt sich rasch weiter und neuen Erkenntnissen muss daher durch laufende Anpassung entsprechender Haltungsrichtlinien Rechnung getragen werden. Diese Informationen werden teilweise als wissenschaftliche Grundlage durch das BfN zur Bewertung von Haltungsbedingungen im Rahmen des Einfuhrantragsverfahrens nach der EG-Artenschutz- verordnung herangezogen werden.

Zur aktuellen Diskussion über die Impfung von Zootieren gegen Maul- und Klauenseuche wies Wille darauf hin, dass Ministerin Künast beim informellen Agrarrat in Schweden nachdrücklich eine Ausweitung der Impfmöglichkeiten von Zootieren gefordert habe. Sie werde dies beim kommenden Agrarrat erneut ansprechen. Gleichzeitig würden ihre Fachleute dieses Anliegen am 17. und 18. April beim Internationalen Tierseuchenamt in Paris vertreten.

Wille und Vogtmann bekräftigten ihre Absicht, die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen dem für den Vollzug internationaler Artenschutzvorschriften zuständigen BfN und dem für den Tierschutz verantwortlichen Ministerium auch künftig fortzusetzen.

Die Bedeutung der anerkannten Zoos ist in unserer heutigen Zeit wichtiger denn je. „Die Zeiten der Menagerie, in der Zoos mehr Masse, statt Klasse zeigten, müssen vorbei sein“, sagte Professor Vogtmann. Zahlreiche erfolgreiche ex-situ Arterhaltungszuchtprojekte (zum Beispiel im Rahmen von Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen), verbunden mit Schutzmaßnahmen in den ursprünglichen Lebensräumen dokumentieren auf eindrucksvolle Weise die Rolle der zoologischen Gärten in unserer Zeit. Dies gilt z.B. für so seltene Arten wie den Mauritiusfalken, den Bali-Star, die Mallorca-Geburtshelferkröte oder die Mauritius-Boa. Zoos haben hier wesentlich mit dazu beigetragen, dass diese Arten nicht ausgestorben sind. Dennoch reichen solche Einzelmaßnahmen längst nicht mehr aus.

„Jeder Zoo sollte mindestens ein oder zwei in-situ Artenschutz- projekte finanzieren und langfristig betreuen. Einige große deutsche Zoos tun dies bereits. Dennoch sehe ich hier noch deutlichen Handlungsbedarf ,“ stellt Professor Vogtmann fest. Als anspornendes Vorbild sollte den deutschen Zoos der Bronx-Zoo (heute ‚New York Wildlife Conservation Park‘) in New York dienen, der über 150 solcher arterhaltender Projekte in über 40 Ländern der Erde betreut. Trotz bereits jetzt erzielter großer Fort- schritte in deutschen Zoos und trotz Bekenntnis fast aller großen deutschen Zoos zu den Zielen der Zoo-Weltnaturschutzstrategie der Weltnaturschutzunion IUCN (World Conservation Union) dürfen vor allem die deutschen zoologischen Gärten in ihrem Bemühen nicht nachlassen, sich noch mehr als bisher in Richtung Natur- und Artenschutzzentrum weiter zu entwickeln“.

Viele zoologische Gärten in Deutschland oder dort arbeitende Wissenschaftler unterstützen die am Vollzug des internationale Artenschutzrechts beteiligten Bundes- und Landesbehörden als Sachverständige oder bei der Unterbringung beschlagnahmter artengeschützter Tiere. „Ohne diese erfolgreiche und zu einem großen Teil oft auch freiwillige Unterstützung hätten wir keinen so erfolgreichen und beispielhaften Artenschutzvollzug in Deutschland“, so Vogtmann.

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