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Stadtgebiet Frankfurt ist Tollwutsperrbezirk

Kein freier Auslauf mehr für Hunde und Katzen

Frankfurt am Main (pia) Die Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt/M. – Staatl. Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen erklärte mit Datum vom 14.5.01 die Stadtteile Oberrad, Sachsenhausen, Niederrad, Goldstein und Schwanheim zum Tollwutsperrbezirk. Wegen der Gefahr der Ausdehnung entschloss sich die Behörde diesen Tollwutsperr- bezirk auf das gesamte Gebiet der Stadt Frankfurt/M. auszudehnen. Demnach dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen.

Für Hunde und Katzen ordnet die Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit tollwutverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind. Dies gilt nicht für Hunde und Katzen, die bei dem Kontakt nachweislich unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen werden sofort unter behördliche Beobachtung gestellt und unverzüglich erneut gegen Tollwut geimpft. Von der erneuten Impfung kann abgesehen werden, falls die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.

Andere Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, werden ebenfalls behördlich beobachtet.

Außerhalb geschlossener Räume ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen oder mit sich zu führen, wenn sie nicht ein Halsband, einen Gurt oder ein sonstiges Hundegeschirr tragen, auf oder an dem Name und Anschrift des Besitzers angegeben sind oder an dem eine Steuermarke befestigt ist. Dies gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstücken, von denen sie nicht entweichen können und für Jagdhunde bei jagdlicher Verwendung.

Es wird ausdrücklich davor gewarnt, tote Tiere und scheinbar zahme Wildtiere zu berühren.

Hinweise auf auffällige Tiere nimmt das Staatl. Amt für Lebensmittel- überwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Frankfurt/M., unter den Telefonnr.: 069/79586 – 400 oder – 559 oder – 227 oder – 560, das Forstamt der Stadt Frankfurt/M. sowie jede Polizeidienststelle entgegen.

01.06.2001 Presse- und Informationsamt der Stadt Frankfurt Römerberg 32, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 212 34641, Fax: 069 / 212 37763

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