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Tollwut: Warnung vor illegalem Tierimport bei Auslandsreisen

Wiesbaden (aho) – Angesichts des aktuellen Tollwutfalls bei Offenbach und der bevorstehenden Ferienzeit hat die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn die Bevölkerung aufgerufen, von Auslandsreisen keine Tiere mitzubringen. „Es besteht die Gefahr, dass die Tollwut durch illegale Importe ins Land eingeschleppt und verstärkt wird. Ein besonderes Problem und Gefährdungspotenzial stellen Hunde und Katzen dar, die von wohl- meinenden Mitmenschen aus Mitleid an Urlaubsorten aufgelesen und mangels eigener Unterbringungsmöglichkeiten vor Ort als Reisemitbringsel eingeführt werden“. Diese Tiere verfügten häufig nicht über einen ausreichenden Impfschutz und stammten darüber hinaus aus unbekannten Herkunftsgebieten.

Vor allem rund um das Mittelmeer, aber auch in vielen anderen klassischen Urlaubsländern gehörten herrenlose Hunde und Katzen zum alltäglichen Straßenbild. Der Anblick dieser zumeist heruntergekommenen und halbver- hungerten Tiere rühre viele Urlaubsreisende. Häufig werde der spontane Entschluss gefasst, ein solches Tier vor dem sicheren Tod durch Verhungern zu bewahren und mit nach Hause zu nehmen. Häufig seien es gerade die Jungtiere, die mitgenommen würden, da sie noch klein und gut im Reisegepäck zu verstauen seien.

Natürlich sei nicht jeder herrenlose Hund und jede Katze, die sich zutraulich nähere, tollwutverdächtig. Vorsichtshalber sollte aber der engere Kontakt mit solchen Tieren am Urlaubsort vermieden werden. Das Risiko, auf diesem Wege die Tollwut aus einem Urlaubsland mitzubringen, sei in jedem Fall weitaus größer als der Nutzen, der durch die Aufnahme eines einzigen herrenlosen Tieres am Urlaubsort entstehe. Im übrigen sei zu bedenken, dass die Mitnahme von einzelnen Hunden und Katzen aus Urlaubsländern in keiner Weise zur Lösung des zweifellos vorhandenen Problems beitrage. Hier sei es sicherlich sinnvoller, Tierschutz- organisationen vor Ort – soweit vorhanden – zu unterstützen.

Ebenso wies die Ministerin darauf hin, dass Hunde und Katzen bei Auslandsreisen generell über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen müssen. Wenn kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden könne, sei eine Einfuhr in die Europäische Union nicht möglich. Tollwut ist eine hochgefährliche, virusbedingte Infektionskrankheit, die über den Speichel infizierter Tiere auch auf den Menschen übertragen werden kann und zu einer schweren Entzündung des Gehirns führt. Bei nicht rechtzeitiger Behandlung führt die Krankheit zum Tod.

Als warnendes Beispiel führte die Ministerin den illegalen Transport von mit Tollwut infizierten Hunden aus Marokko Ende März dieses Jahres an. Einer der betreffenden herrenlosen Hunde sei von französischen Touristen von einem Campingplatz in Tarazout in der Nähe von Agadir bei der Rückreise nach Frankreich mitgenommen worden. Er musste mittlerweile eingeschläfert werden. „Die Nachforschungen legen nahe, dass mindestens vier Wurfgeschwister des infizierten Tieres von deutschen oder französischen Touristen mitgenommen wurden“, so die Ministerin. Nähere Einzelheiten seien bislang nicht bekannt. Das Sozialministerium habe die Veterinärämter beauftragt, die örtlichen Tierheime und Tierschutzorganisationen zu informieren und sofort Meldung zu erstatten, wenn dort Personen bekannt seien, die Hunde aus dem besagten Gebiet mitgebracht bzw. importiert haben. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft habe die Länder auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht.

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