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Auch Bad Soden am Taunus wurde zum „gefährdeten Bezirk“ erklärt!

(aho) – Vor kurzem wurde im Stadtgebiet von Offenbach am Main ein toter Fuchs aufgefunden, an dem die hoch ansteckende Krankheit „Tollwut“ festgestellt wurde.

Da nach der geltenden Tollwut-Verordnung in einem Radius von 40 km um den Fundort ein tollwutgefährdeter Bezirk einzurichten ist, hat das „Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen“ in Hofheim am Taunus, die Stadt Bad Soden am Taunus (betrifft die Kernstadt Bad Soden sowie die Stadtteile Altenhain und Neuenhain) zum „gefährdeten Bezirk“ erklärt.

Dies bedeutet unter anderem, dass an den Zugängen sowie Ausgängen zu Bad Soden am Taunus Schilder mit der Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ anzubringen sind.

Vor allem für Tierbesitzer hat das Konsequenzen. Hunde und Katzen dürfen im gefährdeten Bezirk (gesamte Gemarkung von Bad Soden am Taunus) nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon sind nur Hunde ausgenommen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen.

Es wird darum gebeten, alle auffälligen Tiere unverzüglich dem Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Abteilung Ordnungswesen, Hauptstraße 45, unter der Telefonnummer 06196/208-320 oder dem Staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus unter der Telefonnummer 06192/201-0, zu melden.

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