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Keine streunenden Haustiere nach Österreich bringen!

St.Pölten (NLK) – Jährlich zur Urlaubszeit werden streunende Hunde oder Katzen von tierliebenden Urlaubern aufgelesen und widerrechtlich – ohne entsprechende Untersuchungen oder Gesundheitszeugnisse – eingeführt, da sich die Urlauber der damit verbundenen Gefahren nicht bewusst sind.

Aus einer Mitteilung der französischen Botschaft geht hervor, dass bei einem Hund, der von französischen Urlaubernwiderrechtlich aus deren Urlaubsdomizil in Marokko nach Frankreich verbracht wurde, am 29. Mai 2001 die Diagnose „Tollwut“ gestellt wurde. Vier Hunde aus dem selben Wurf sind laut dieser Meldung möglicherweise von Touristen aus anderen europäischen Ländern mitgenommen worden.

In Österreich wurden in den letzten Jahren durch Impfaktionen bei Füchsen mittels Köderabwurf intensive Maßnahmen gegen die Tollwut gesetzt. Zur Zeit ist die Impfaktion nur noch in den Grenzbezirken Niederösterreichs und des Burgenlandes im Gange. Es ist aber unbedingt erforderlich, auch im privaten Reiseverkehr die Vorschriften in bezug auf die Einfuhr von Haustieren einzuhalten.

In anderen Ländern, unter anderem auch in beliebten Urlaubszielen wie den Mittelmeerländern oder Nordafrika, tritt die Tollwut bei Wildtieren sowie bei Hunden und Katzen nach wie vor auf.

Alle Reisenden werden deshalb gewarnt, in Urlaubsorten streunende Tiere weder zu füttern noch zu streicheln und auf keinen Fall mit nach Hause zu nehmen. Es geht hier weniger um Strafe, die bei widerrechtlicher Einfuhr von Tieren droht, sondern vielmehr darum, die Gefahren für Menschen zu vermeiden. Die Tollwut kann durch infizierte Tiere auf den Menschen übertragen werden und verläuft nach wie vor tödlich, sofern keine rechtzeitige Schutzimpfung durchgeführt wird. In Urlaubsorten soll deshalb der Kontakt zu streunenden Tieren unbedingt vermieden werden. Hunde oder Katzen unbekannter Herkunft dürfen unter keinen Umständen mitgenommen werden.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Veterinärabteilung Tel.: 02742/9005-12760

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