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Reiseerleichterungen für Haustiere in der Europäischen Union

Luxemburg – Eine heute vom Rat der EU-Landwirtschaftsminister angenommene neue Regelung wird die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen. David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, begrüßte die Annahme des gemeinsamen Standpunktes im Rat: „Dies ist eine hervorragende Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher gekommen.“ Er fügte hinzu: „Möglich geworden ist dieser Fortschritt dank der enormen Erfolge unserer noch laufenden Kampagne zur Ausrottung der Tollwut in den davon betroffenen Gebieten der Union. Ich möchte das Schicksal nicht herausfordern, aber wir dürfen wohl davon ausgehen, dass die Union in absehbarer Zeit tollwutfrei sein wird. Die heutige Einigung sieht vor, dass die Lage zu einem späteren Zeitpunkt – aufgrund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen und nach Anhörung von Fachleuten – erneut beurteilt werden soll. Ich hoffe, dass dann eine noch weiter reichende Harmonisierung der Bestimmungen über die Mitnahme von Haustieren möglich sein wird.“

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüber- schreitenden Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) die Tollwutimpfung sein. Ein elektronischer Mikrochip oder eine Tätowierung soll es möglich machen, den Impfstatus des Tieres zu prüfen. Außerdem erhält jedes Tier einen EU-Pass. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU. Vor der Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration vorzunehmen.

Katzen und Hunde aus Drittländern

Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, wurden mit der heutigen Vereinbarung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus Drittländern, wo die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der Einreise in die EU untersucht werden; in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich bleibt das Quarantäneerfordernis bei der direkten Einreise bestehen. Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die Krankheit unter Kontrolle haben, ist lediglich eine Impfung erforderlich; (eine Ausnahme bilden auch hier Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, wo sechs Monate vor Reiseantritt ein Test vorgeschrieben ist). Eine vollständige Harmonisierung ist noch nicht gelungen. Für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich wird eine fünfjährige Ãœbergangsfrist gelten, nach der – vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neuen Regelung, je nach der Entwicklung der Tollwut in der Union und aufgrund wissenschaftlicher Gutachten – weitere Vorschläge unterbreitet werden sollen. In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück, die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den Regionen, wo die Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es 1998 und 2000 nur noch fünf bzw. drei. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und dauerhaften Tilgung der Krankheit fortgesetzt werden.

Die Verordnung kann in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament sie abschließend gebilligt hat.

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