animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Auf tierische Souvenirs verzichten!

Langen (ZZF) – Elfenbeinschnitzereien, Kroko-Handtaschen, bunte Tropenfische – mit der Einfuhr solcher Andenken verstoßen viele Touristen immer wieder gegen Artenschutzbestimmungen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) rät, auf diese Mitbringsel generell zu verzichten: „Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, aus denen Souvenirs erzeugt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) bzw. der Bundesartenschutzverordnung und ihre Einfuhr nach Deutschland ist meistens verboten“, mahnt ZZF-Präsident Klaus Oechsner.

Zu den rund 8.000 geschützten Tier- und 40.000 Pflanzenarten gehören etwa Papageien, viele Reptilien, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln, Korallen, Alpenveilchen etc. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiter- verarbeitete Exemplare wie bemalte Vogelfedern, exotische Felle oder Elfenbeinketten. Ohne die erforderlichen Einfuhrdokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und die Zahlung eines drastischen Bußgeldes. Allein am Frankfurter Flughafen wurden im vergangenen Jahr rund 17.000 geschützte Tiere, Pflanzen und entsprechende Produkte beschlagnahmt.

Was wie geschützt ist, regelt international das WA. Seit 1984 hat die EG alle Mitgliedstaaten zur Anwendung des WA verpflichtet. Diese Verordnung wurde 1997 durch das neue europäische Artenschutzrecht ersetzt, das das WA für die Mitgliedsstaaten der EG verbindlich umsetzt. Je nach Gefährdungsgrad werden die Arten in vier unterschiedlichen Anhängen aufgeführt und dürfen entweder überhaupt nicht oder nur unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen gehandelt werden. Hinzu kommen nationale Schutzbestimmungen wie die Bundesartenschutzverordnung. Einfuhr- genehmigungen erteilt das Bundesamt für Naturschutz.

Auch bei herrenlosen Hunden und Katzen, die Tierfreunde aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, ist Vorsicht geboten: Viele frei lebende Tiere sind mit Krankheiten infiziert. Hunde und Katzen dürfen daher nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn der Halter ein Gesundheitszeugnis und eine Tollwutschutzimpfung nachweisen kann, die vor mindestens 30 Tagen vorgenommen wurde und nicht älter als zwölf Monate ist. Ansonsten werden die Tiere gegen Gebühr in einer Quarantänestation untergebracht.

Suche



Datenschutzerklärung