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Auf Tier-Börsen konsequent den Tierschutz verfolgen

Frankfurt / Langen (aho) – Unter dem Titel „§11 Tierschutzgesetz – Von den Irrungen um die „Sach- und Fachkunde“ bis zur „rechtsfreien“ Zone der Börsen “ tauschten am 26. und 27. Oktober 2002 in Frankfurt am Main 133 Amtstierärzte, Hobbyzüchter und Zoofachhändler ihre Erfahrungen mit dem Verkauf von Heimtieren aus. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) und der zza-Verlag veranstalteten dieses 10. Fachsymposium mit dem Ziel, Amtstierärzte und Interessierte aus Handel und Verbänden für die vielfältigen Probleme bei Genehmigungsverfahren nach §11 Tierschutzgesetz zu sensibilisieren.

Nach den Grußworten von ZZF-Präsident Klaus Oechsner und Dr. Herbert Wohn, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (BbT), standen die Genehmigungsvoraussetzungen zum Handel mit Heimtieren und die Umsetzungspraxis im Zoofachhandel im Mittelpunkt der Referate von Klaus Oechsner, ZZF-Geschäftsführer Rolf-Dieter Gmeiner, seinem Stellvertreter Jörg Turk, dem Amtstierarzt Dr. Thomas Fröhlich und Dr. Madeleine Martin, der Landestierschutzbeauftragten von Hessen. Rolf-Dieter Gmeiner beklagte die mangelhafte Prüfung der fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten bei Gründern von Zoofachgeschäften. Mit Hinweis auf die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ermutigte er die anwesenden Amtstierärzte, das Tierschutzgesetz konsequent umzusetzen und gemäß des Hessen-Modells die theoretischen und praktischen Fähigkeiten im Umgang mit Heimtieren im Rahmen eines Fachgesprächs zu überprüfen. Auch Dr. Thomas Fröhlich und Dr. Madeleine Martin stellten das obligatorische Sachkundegespräch in Hessen als notwendige Ergänzung der Überprüfung der praktischen Erfahrung dar. Das Prüfungsmodell hatte die Tierschutzbeauftragte 1998 zusammen mit dem ZZF, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und dem BbT erarbeitet.

Am zweiten Veranstaltungstag kamen die Tagungsteilnehmer zu dem Ergebnis, daß tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Heimtieren und Verstöße gegen den Artenschutz insbesondere auf Heimtierbörsen von kommerziellen Veranstaltern anzutreffen sind. Tierbörsen von Züchterverbänden dagegen werden in der Regel von Tierfreunden veranstaltet, die sich im Rahmen ihrer Verbandszugehörigkeit eine gute Sach- und Fachkunde angeeignet haben.

Das wurde aus den Referaten von Klaus Weber, Präsident des Deutschen Kanarien- und Vogelzüchter-Bundes (DKB) e.V., Andreas Mendt, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) e.V. und Joachim D. Matthies, Präsident des Verbandes Deutscher Aquarien- und Terrarienvereine (VDA) e.V. deutlich.

„Kommerzielle Aussteller schielen nur auf den Kommerz“, warnte Hans-Peter Welzel, Tiergesundheitsaufseher im Veterinäramt Offenbach. Welzel hat strenge Auflagen für Börsengenehmigungen ausgearbeitet, um einer unsachgemäßen Unterbringung der Tiere, dem Verkauf von kranken, gestressten, hochträchtigen und unangemeldeten Tieren sowie Verstößen gegen den Artenschutz entgegen zu arbeiten. Welzel: „Amtsveterinäre sollten Börsenveranstalter und Aussteller mehr dazu drängen, schon während des Genehmigungsverfahrens die Art und Menge der zu verkaufenden Tiere anzugeben.“

ZZF-Präsident Klaus Oechsner setzte sich für eine allgemein gültige Börsenordnung ein und forderte, „daß die dem Zoofachhandel richtigerweise abverlangten Vorgaben zu Behältergröße, Wärme und Beleuchtung aus Tierschutzgründen auch bei Ausstellungen und Börsen gelten“.

BbT-Präsident Dr. Herbert Wohn sprach sich für eine bessere Personalausstattung in den Behörden aus, damit Amtstierärzte eine ausreichende Kontrolle von Börsenveranstaltungen garantieren können. Als besonders positiv bewertete er, daß „die Verbände sich bereit erklärt haben, Amtstierärzte bei der Kontrolle von Tierbörsen zu unterstützen.“

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