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Odenwaldkreis: Impfaktion für Füchse

Erbach (aho) – Ab dem 17. März 2003 erfolgt in Hessen erneut eine Tollwut-Schluckimpfung für Füchse durch Flugzeugbeköderung. In Absprache mit der Unteren Jagdbehörde beim Landrat des Odenwaldkreises ergehen an die Bevölkerung und die Jägerschaft folgende Hinweise: Seit über 10 Jahren werden in Hessen Impfaktionen zur oralen Immunisierung der Füchse gegen Tollwut durchgeführt. Den gemeinsamen Anstrengungen der beteiligten staatlichen und kommunalen Verwaltungen und nicht zuletzt der privaten Jägerschaft ist es zu verdanken, dass die Tollwut in Hessen weitgehend getilgt und die Bevölkerung vor dieser auch für die Menschen hoch gefährlichen Seuche geschützt werden konnte. Hessen ist weitgehend tollwutfrei; mit einer Ausnahme: die Region Frankfurt und Offenbach. Um der Tollwutsituation weiterhin vorbeugend entgegenzutreten, werden in der 12. Kalender-woche ab dem 17. März 2003 wieder Impfköder für die Füchse vom Flugzeug aus abgeworfen. Diese Aktion findet in den gesamten Regierungsbezirken Darmstadt und Gießen und in Teilen des Regierungsbezirkes Kassel statt. Die Zahl der Köder pro Quadratkilometer wurde auf 20 Stück festgelegt. Die Impfköder bestehen aus einem Gemisch aus Fischmehl, Paraffin und Fetten. Der Impfstoff (flüssig) befindet sich in der Mitte des Köders in einer Kunststoffkapsel. Es ist nicht auszuschließen, dass ein derartiger Köder auf einem Wanderweg, im Garten, auf einem Sportplatz oder an ähnlichen Orten gefunden wird. Die Impfköder sollten nicht berührt werden, weil der Geruch von Menschen möglicherweise den Fuchs von der Aufnahme des Köders abhält. Insbesondere die eigentliche Impfstoffkapsel sollte nicht berührt werden, da sie Lebendimpfstoff enthält. Eine direkte Gesundheitsgefährdung für Mensch und Haustier besteht nicht, trotzdem sollte im Zweifelsfall der Hausarzt bzw. Tierarzt aufgesucht werden. An Hundehalter wird appelliert, ihre Hunde zumindest eine Woche nach der Köderauslage im Impfgebiet nicht frei umherlaufen zu lassen, sondern stets an der Leine zu halten. Als unerlässlicher Bestandteil der Tollwutbekämpfung ist die verstärkte Bejagung des Fuchses in allen Jagdbezirken vorzunehmen. Die Jagdausübungsberechtigten (private Jägerschaft, Forstbedienstete) werden deshalb aufgerufen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Intensivierung der Fuchsbejagung konsequent zu verfolgen. Bei der Einzeljagd und bei gemeinschaftlichen Jagden sind Füchse immer zum Abschuss freizugeben. Luderplätze sollen während der Impfaktion nicht betrieben werden. Für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung erlegter Füchse ist Vorsorge zu treffen. Zur Ãœberprüfung des Tollwutstatus und zur Ãœberwachung der tollwutfreien Gebiete sind erlegte und untersuchungswürdige (nicht zerschossene, nicht faule) Füchse unter Angabe des Erlegungsortes, -datums und des Alters (Jung- oder Altfuchs) über das Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen auf Tollwut untersuchen zu lassen. Die regelmäßige vorbeugende Schutzimpfung von Hund und Katze, nach Möglichkeit auch der Weidetiere, ist der sicherste Infektionsschutz der Menschen auch in seuchenfreien Zeiträumen. Dass Wildtiere, insbesondere wenn sie ungewöhnlich zahm erscheinen oder bereits tot sind, keinesfalls berührt werden dürfen, muss selbstverständlich sein. Dies gilt auch für kranke und tote Fledermäuse. Die Gefährlichkeit des Fuchses als Hauptträger und Verbreiter der Tollwut für die Gesundheit von Mensch, Haus- und Wildtieren ist damit keinesfalls erschöpft. Auf die zunehmende Verbreitung des kleinen Fuchsbandwurmes auch im Kreisgebiet muss hingewiesen werden. Die Infektionsrate des Fuchses mit diesen Parasiten muss mit mindestens 25 % angenommen werden. Aktuelle Untersuchungszahlen für Hessen liegen derzeit leider nicht vor.

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