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Tollwut im Kreis Bergstraße amtlich festgestellt

Heppenheim (aho) – Im Landkreis Bergstraße wurde bei einem Fuchs in Seeheim-Jugenheim die Tollwut amtlich festgestellt. Der Landkreis wurde umgehend zum tollwutgefährdeten Bezirk erklärt. Demnach dürfen Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich gegen Tollwut geimpft sind und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich gegen Tollwut geimpft wurden. Eine Tollwutimpfung ist längstens für ein Jahr gültig.

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