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Kreisveterinär erklärt Wetteraukreis zum tollwutgefährdeten Bezirk

Friedberg (aho) – Kreisveterinär Dr. Rudolf Müller hat in einer Anordnung zum Schutz gegen die Tollwut die gesamte Wetterau zum tollwutgefährdeten Bezirk erklärt. Ursache ist ein Fuchs, der in einem Gartenteich in Rosbach-Rodheim verendet war. Todesursache war Tollwut, wie das Staatliche Untersuchungsamt Hessen am 6. August mitteilte. Inzwischen wurde ein weiterer an Tollwut erkrankter Fuchs in Rodheim tot aufgefunden.

Bis vor einigen Jahren galt nach Auftreten der Krankheit lediglich der betreffende Bereich für ein halbes Jahr als tollwutgefährdeter Bezirk. Inzwischen ist die Tollwut-Verordnung aber an EU-Recht angeglichen und dieser Zeitraum auf drei Jahre verlängert worden. Außerdem erstreckt sich der betreffende Bezirk auf einen Radius von mindestens 40 km um den Fundort. Aus diesem Grund ist der Wetteraukreis zwar ohnehin schon tollwutgefährdeter Bezirk, jedoch nur deshalb, weil es vor zwei Jahren Tollwutfälle an der unmittelbaren Grenze zum Gebiet des Wetteraukreises gegeben hatte: An der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Offenbach und im Main-Kinzig-Kreis. Nun gibt es in der Wetterau selbst einen aktuellen Tollwutfall, der dafür gesorgt hat, dass Kreisveterinär Dr. Rudolf Müller das gesamte Kreisgebiet zum tollwutgefährdeten Gebiet erklärte. Ein Fuchs war in einem Gartenteich in Rosbach-Rodheim verendet gefunden worden. Bei der anschließenden Untersuchung wurde Tollwut diagnostiziert und vom Staatlichen Untersuchungsamt Hessen am 6. August amtlich festgestellt. An den Zugängen zu den gefährdeten Bezirken und an den Ausgängen der Ortschaften sind gut sichtbar Schilder angebracht, auf denen in deutlicher und haltbarer Schrift zu lesen ist: „Tollwut! Gefährdeter Bezirk.“ Hunde und Katzen dürfen im gefährdeten Bezirk nicht frei laufen gelassen werden. Ausgenommen sind: Hunde, die nachweislich seit mindesten vier Wochen und längstens 12 Monaten gegen Tollwut geimpft sind und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen Katzen, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens 12 Monaten gegen Tollwut geimpft sind Erst wenn drei Jahre lang kein Tollwutfall aufgetreten ist und außerdem in dieser Zeit Tollwutimpfungen an Füchsen durchgeführt wurden, kann die Sperre aufgehoben werden.

Tollwutgefahr für den Menschen

Das Veterinäramt warnt davor, nicht geimpfte Hunde von der Urlaubsreise mit nach Hause nehmen. Außerdem gilt:

Keine kranken oder verhaltensauffälligen Tiere berühren. Bei Bissverletzungen durch fremde Hunde oder Katzen den Besitzer unbedingt fragen, ob und wann sein Hund bzw. seine Katze zuletzt gegen Tollwut geimpft wurde. Falls kein Impfschutz besteht, kann das verdächtige Tier durch den Amtstierarzt unter amtliche Beobachtung gestellt werden. Allerdings muss die Adresse des Halters bekannt sein. Im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen, damit rechtzeitig mit einer Impfung gegen Tollwut begonnen werden kann.

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