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Tollwutimpfung wird in Baden-Württemberg ausgedehnt

Stuttgart (aho) – „Wir werden in Baden-Württemberg die Maßnahmen gegen die Tollwut weiterhin konsequent fortführen und die routinemäßige Tollwutimpfung auf den tollwutgefährdeten Bezirk im Rhein-Neckar-Kreis sowie in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg ausdehnen“, teilte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, am Montag (15. September) in Stuttgart mit. Die routinemäßige Tollwutimpfung wird in den nächsten Tagen in Baden-Württemberg als wirksamste Prophylaxe fortgesetzt.

Ende August wurde in der südhessischen Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg), zirka 16 Kilometer von der Landesgrenze entfernt, bei einem Dachs Tollwut festgestellt. Dies ist der zweite Tollwutfall in diesem Jahr in dieser Gegend. Bereits im Mai wurde dort bei einem Fuchs die Tollwut festgestellt. „Die daraufhin vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum veranlasste Sonderimpfaktion in Teilen des Rhein-Neckar-Kreises sowie der Stadtkreise Mannheim und Heidelberg war die richtige Reaktion“, stellte Stächele fest. Diese wird jetzt im Rahmen der routinemäßigen Tollwutimpfung wiederholt. Durch die Nähe zur Landesgrenze könnten, so der Minister, vor allem umherziehende Jungfüchse die Tollwut nach Baden-Württemberg einschleppen.

Routinemäßig wird die Tollwutimpfung seit mehreren Jahren in den Landkreisen Main-Tauber und Neckar-Odenwald jeweils im Herbst und im Frühjahr durchgeführt. Ab sofort wird auf Grund der beiden Tollwutfälle in diesem Jahr die routinemäßige Tollwutimpfung auf Teile des Rhein-Neckar-Kreises sowie der Stadtkreise Mannheim und Heidelberg ausgedehnt. Dazu werden in der Regel Fressköder vom Flugzeug aus abgeworfen. Die Köder sind rund, braun-grau und haben einen Durchmesser von zirka zehn Zentimeter. Das betroffene Gebiet umfasst zirka 2.300 Quadratkilometer. „Mit den im Herbst und Frühjahr seit 1990 durchgeführten Impfungen, sind wir bei der Tollwutbekämpfung in Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg. Seit rund sieben Jahren gab es keinen Tollwutfall mehr im Land,“ erklärte der Minister.

Die Bevölkerung in den Impfgebieten wird gebeten, die Köder nicht zu berühren. Werde versehentlich ein Köder berührt, sollte das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Hunde sollte man im Impfgebiet nicht frei laufen lassen, damit sie keine Köder fressen.

Der Minister forderte zusätzlich die Jäger im Land und vor allem in den gefährdeten Stadt- und Landkreisen auf, verstärkt Füchse, insbesondere Jungfüchse zu bejagen und Auffälligkeiten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Wichtig ist auch, dass verendete und durch einen Unfall getötete Füchse sowie andere verhaltensauffällige Tiere untersucht werden.

Hinweis:

Die Tollwut ist eine tödlich verlaufende, unheilbare, virusbedingte Infektionskrankheit, die vorwiegend Säugetiere und auch den Menschen befallen kann. Der Erreger wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Ansteckungsgefahr besteht in der Regel dann, wenn man von einem erkrankten Tiere gebissen, beleckt oder gekratzt wird. Die auffälligsten Krankheitserscheinungen bei Tieren sind Verhaltensänderungen, insbesondere Unruhe und Aggressivität. Füchse verlieren die natürliche Scheu, werden bissig und zeigen gegebenenfalls Abmagerungen und Lähmungserscheinungen. Die Schutzimpfung für Hunde und Katzen mit Freilauf ist der wirkungsvollste Schutz gegen Tollwut. Diese Impfung wird dringend empfohlen, muss jedoch rechtzeitig erfolgen und jährlich aufgefrischt werden.

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