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Vogelsbergkreis: Haustiere anleinen und impfen lassen

Vogelsbergkreis (aho) – Wegen eines erneuten Falles von Tollwut im Main-Kinzig-Kreis ist der bereits bestehende tollwutgefährdete Bezirk in Schotten um acht weitere Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises ausgedehnt worden.

Dies teilt Dr. Reinhart Gößler, Chef des Lauterbacher Veterinäramts mit. Betroffen von der Vorsorgemaßnahme mit strengen Auflagen sind Schotten, Feldatal, Freiensteinau, Grebenhain, Lautertal, Mücke, Wartenberg, Lauterbach und Ulrichstein einschließlich aller Orts- und Stadtteile und einschließlich der Gemarkungen. Der Tollwutgefährdete Bezirk wird für mindestens drei Jahre aufrechterhalten werden, wenn keine weiteren Tollwutfälle auftreten sollten. Die wichtigsten Auflagen:

• Hunde und Katzen dürfen im gefährdeten Bezirk nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich seit mindestens 4 Wochen und längstens 12 Monaten gegen Tollwut geimpft sind und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. • Katzen, die nachweislich seit mindestens 4 Wochen und längstens 12 Monaten gegen Tollwut geimpft sind, dürfen ebenfalls freien Ausgang haben. Impfung empfohlen

Das Veterinäramt empfiehlt die vorbeugende Impfung von besonders empfänglichen und wertvollen Tieren wie Hund, Katze, Pferde usw. Alle Besitzer noch nicht geimpfter Hunde und Katzen sollten sich im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Tiere an Ihren Tierarzt wenden. Tollwutinfektionen verlaufen bei ungeschützten Tieren und beim Menschen absolut tödlich. Die Infektion erfolgt durch virushaltigen Speichel, der bei einem Biss oder einer Hautabschürfung durch die verletzte Haut in den Körper des gebissenen Tieres oder Menschen gelangt.

Erste Anzeichen

Erste Anzeichen von Tollwut können beim Tier Verhaltensstörungen (auch erhöhte Zutraulichkeit), Unruhe, Speichelfluss, Schluckschwierigkeiten, Beiß- und Kratzwut, Krämpfe und Lähmungserscheinungen sein. Bei solchen Anzeichen bitte umgehend den Haustierarzt oder das Veterinäramt informieren. Bußgeld Die Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wird mit Bußgeld belegt. Deshalb sollten insbesondere Hunde in Haus oder Wohnung gehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss auf Grund der langen Dauer der Sperrmaßnahmen eine Laufleine oder ein Zwinger aufgestellt werden. Einfache Leinen oder Ketten sind nicht gestattet. Nähere Informationen hierzu erhält jeder Interessent im Veterinäramt (06641) 91168-0 in Form eines Merkblattes zur Hundehaltung. Die Jägerschaft wird gebeten, für eine verstärkte Bejagung der Füchse zu sorgen. Eine hohe Populationsdichte begünstigt die schnelle Verbreitung der Tollwut. Insbesondere verhaltensauffällige Wildtiere müssen einer Untersuchung im Staatlichen Untersuchungsamt in Gießen zugeführt werden.

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