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Auch Vierbeiner brauchen demnächst einen Ausweis

Bonn (aho) – Der Veterinärdienst des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn weist darauf hin, dass ab 3. Juli – also mitten in der Reisesaison – für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden muss.

„Da die Ausweise aktuell noch nicht ausgegeben werden können, besteht aber kein Grund zur Aufregung,“ versichert der städtische Veterinär Herbert Gesang. Die bisherigen Gesundheits- und Impfzeugnisse für den privaten Reiseverkehr können weiterhin ausgestellt und verwendet werden, so Gesang, wenn sie

– in Bezug auf den Impfschutz gültig sind – die Angaben zum Besitzer und zu dem Tier vollständig sind – die Tiere einen Mikrochip tragen oder tätowiert sind und diese Kennzeichnungs-Nummer in dem Zeugnis eingetragen ist

Wer sein Tier also bereits jetzt auf die Sommerreise vorbereiten will, kann dies beruhigt tun und muss nicht befürchten, an der Grenze zurückgewiesen zu werden. Erst wenn der Besitzer wechselt oder der Impfschutz abgelaufen ist, also spätestens nach zwölf Monaten, verliert das Zeugnis seine Gültigkeit.

Ab 3. Juli werden dann nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Dieser EU-Heimtierausweis wird von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die von der Ordnungsbehörde dazu ermächtigt werden.

Voraussetzung für den neuen Ausweis ist, dass die Tiere eindeutig mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnungs-Nummer ist im Ausweis eingetragen. Eine Kennzeichnung durch Tätowierung ist bis Juni 2011 möglich, danach ist der Mikrochip für alle Tiere vorgeschrieben.

Neben den Angaben zu dem Tier und dem Besitzer ist der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.

Für die Länder Schweden, Irland und das Vereinigte Königreich muss allerdings weiterhin für fünf Jahre der Impfschutz gegen Tollwut durch eine Blutuntersuchung auf Antikörper nachgewiesen werden. Die Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbehandlung bleiben für diesen Zeitraum ebenfalls bestehen, teilt die Behörde abschießend mit.

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