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Übergangslösung für Reisen mit Haustieren

Brüssel/Berlin (aho) – Besitzer von Hunden, Katzen und Frettchen können in diesem Sommer weiter wie bisher mit ihren Haustieren verreisen. Bis zum 1. Oktober 2004 gelten für Sie die gewohnten nationalen Regelungen. Im November letzten Jahres hatte die EU-Kommission einen europaweiten „Haustierausweises“ beschlossen, der das Reisen mit Tieren in Europa einfacher machen sollte. Allerdings waren die meisten Mitgliedstaaten nicht in der Lage, die neue Regelung zum vereinbarten Starttermin am 3. Juli dieses Jahres umzusetzen. Vor allem die Verteilung der neuen Ausweise an die Tierärzte erwies sich als problematisch. Um Störungen des Reiseverkehrs in der Sommersaison zu vermeiden, hat die Europäische Kommission eine flexible Ãœbergangslösung beschlossen. Bis 1. Oktober 2004 bleiben die bisher geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen bestehen.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte dazu: „Ich bedaure, dass die meisten Mitgliedstaaten ihre Zusage, die neue Regelung bis 3. Juni 2004 einzuführen, nicht einlösen können. Angesichts der derzeitigen Lage bin ich aber erfreut, dass wir eine einstweilige Lösung gefunden haben, damit die europäischen Bürger in diesem Sommer ihre Heimtiere mit in den Urlaub nehmen können. Schließlich sollten die Besitzer nicht darunter leiden, dass die nationalen Behörden die gemeinsam vereinbarten Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig umsetzen.“

Während die neue Regelung am 3. Juli in Kraft tritt, ermöglicht der heutige Beschluss auch die parallele Anwendung der bisherigen Regelung bis zu ihrem Auslaufen am 1. Oktober. Nach der neuen, vereinfachten Richtlinie ist die einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen, Hunden und Frettchen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine gültige Tollwutimpfung. Die Besitzer brauchen sich nur an ihren Tierarzt zu wenden, damit dieser ihr Heimtier impft und den Ausweis mit den Angaben zur Impfung aktualisiert. Tierhalter die nach Irland, Schweden und Großbritannien reisen, sollten sich aber rechtzeitig mit den dort geltenden zusätzlichen Vorschriften vertraut machen.

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