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Scheinbar hilflose Vogelkinder nicht aufnehmen

Recklinghausen (aho) – Jungvögel sollten nicht in menschliche Obhut genommen werden, teilt die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) Recklinghausen mit. Wenn sich jetzt das Frühjahr in seiner schönsten Blütenpracht zeigt, erblicken auch in unseren Gärten viele Vögel das Licht der Welt. Von früh bis spät sind Meisen, Heckenbraunellen, Amseln, Zaunkönige und andere Vogelarten bemüht, ihren fast ständig nach Futter piependen Nachwuchs zu sättigen. Im fortgeschrittenen Stadium versuchen die ungeduldigen Nestlinge oft, ihren Eltern entgegenzuhüpfen. Sie verlassen das Nest oder purzeln einfach heraus. Manchmal werden die scheinbar schutzlosen „süßen Piepmätze“ dann zum Beispiel von Kindern aufgenommen, nach Hause gebracht und im Familienkreis „versorgt“. Doch so viel Zuwendung können die kleinen Vögel gar nicht vertragen. Oft fehlt es an entsprechenden Kenntnissen und geeignetem Futter, was zum qualvollen Tod der Tiere führen kann.

Deshalb bittet die LÖBF alle Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass scheinbar schutzlos aufgefundene Jungvögel nicht zur Pflege nach Hause gebracht werden dürfen. Hilfe benötigen nur verletzte oder kranke Tiere! Um sich Klarheit zu verschaffen, bedarf es einer längeren eingehenden Beobachtung aus sicherer Entfernung. In aller Regel wird der flügge oder aus dem Nest gefallene Nachwuchs zunächst von den Vogeleltern weiter gefüttert. Der natürliche Futtertrieb bleibt bei den Alttieren für einige Zeit erhalten, so dass ins Haus aufgenommene Junge auch nach zwei bis drei Tagen noch an den Fundort zurückgebracht werden können. Menschlicher Geruch an den Jungen schreckt die Vogeleltern nicht ab, weil Vögel einen erheblich schlechter entwickelten Geruchssinn haben als zum Beispiel Rehe. Junge, die an die Fütterung durch den Menschen gewöhnt sind, sind nur schwer wieder auszuwildern. Schon deshalb gilt fast immer: Hände weg von den Jungvögeln und nur verletzte Tiere zum Tierarzt bringen. Hunde- und Katzenbesitzer können ebenfalls einen Beitrag zum Schutz der Piepmätze leisten, indem sie ihre Haustiere während der Brutzeit, das heißt zumindest bis Mitte Juli, nicht frei herumlaufen lassen.

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