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Tollwutwarnung: Flugunfähige Fledermäuse nicht anfassen!

Hamburg (aho) – In Hamburg wurde eine Tollwut-infizierte Fledermaus identifiziert. Sie hatte am Pfingstsamstag eine 72jährige Frau gebissen, die das flugunfähige Tier in ihrem Garten fand. Die Frau wurde sofort im Tropeninstitut gegen Tollwut geimpft. Das Institut für Hygiene und Umwelt erhielt das Tier später zur Untersuchung und stellte am vergangenen Donnerstag abschließend Tollwut fest. Aus diesem Anlass warnt das Tropeninstitut davor, flugunfähige Fledermäuse anzufassen. Hunde und Katzen sollten von solchen Tieren ferngehalten werden. Auf eine wirksame Tollwutschutzimpfung von Hunden und Katzen ist grundsätzlich zu achten. Da die einheimischen Fledermäuse sehr scheue Tiere sind und überdies kein Blut lecken, geht von ihnen nur dann eine Infektionsgefahr aus, wenn sie flugunfähig oder verletzt aufgefunden werden.

Wie kann man sich schützen?

· Fledermäuse nicht ohne wichtigen Grund anfassen, es handelt sich um eine geschützte Tierart! · Wenn flugunfähige Fledermäuse aufgefunden werden, Amtstierarzt des Bezirkes verständigen. · Wenn flugunfähige Tiere vom Fundort entfernt werden müssen: Handschuhe tragen oder ersatzweise die Tiere mit Schachteln, Tüchern oder Gläsern handhaben. Fledermausschützer oder -forscher sollten sich vorsorglich gegen Tollwut impfen lassen (Impfprophylaxe). Dies gilt auch für Jäger bzw. Forstpersonal und Tierärzte.

Verletzt, was nun?

· Wundbereich waschen (Wasser + Seife) und desinfizieren. · Arzt konsultieren, auch nach geringfügigem Kontakt oder winziger Verletzung durch eine Fledermaus. Das Tropeninstitut empfiehlt nach Verletzung bzw. Biss durch eine Fledermaus generell eine postexpositionelle Impfung gegen Tollwut!

Fachlicher Ansprechpartner im BNI: Prof. Dr. Gerd-Dieter Burchard Tel. 040/4 28 18-390 E-mail: gerd.burchard@bni-hamburg.de

Hintergrund

Tollwut wird durch ein Virus verursacht, dass sich im zentralen Nervensystem vermehrt. Die Inkubationszeit beträgt 3-8 Wochen. Nicht jeder Biss durch ein erkrankten Tier führt auch zur Infektion des Menschen. Der Ausbruch der Krankheit kann durch eine postexpositionelle passive und aktive Impfung verhindert werden. Bei der passiven Impfung werden schützende Immunglobuline verabreicht, bei der aktiven Impfung abgetötete Viren. Kommt die Krankheit jedoch zum Ausbruch, endet sie immer tödlich. Die aktive Tollwut-Impfung hat eine Langzeitwirkung und wird auch als vorbeugende Schutzimpfung eingesetzt (Impfprophylaxe). Die Zahl der registrierten Tollwutfälle hat sich in Deutschland seit 1990 drastisch reduziert (5572 im Jahr 1990 auf 43 im Jahr 2002, davon die meisten bei Fuch, Hund und Katze. Quelle: RKI). Die letzte gemeldete Tollwuterkrankung bei einem Menschen wurde 1996 registriert. Der Fledermaustollwut wird international große Aufmerksamkeit gewidmet, sie ist bisher in Europa jedoch nur selten nachgewiesen worden. Das Europäische Fledermaustollwutvirus (European Bat Lyssavirus, EBLV) ist mit dem Erreger der Fuchs-Tollwut eng verwandt, aber nicht identisch. Beide sind Lyssaviren aus der Familie der Rhabdoviren. Auch der Mensch und andere Säugetiere sind für EBLV-Infektionen empfänglich. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Viruskrankheiten der Tiere sind EBLV-Infektionen in Deutschland bereits vereinzelt registriert worden. Die Befunde kamen häufig dadurch zustande, dass im Umgang mit Fledermäusen unerfahrene Laien beim Handhaben von Fledermäusen gebissen wurden. Eine tatsächliche Übersicht über die epidemiologische Situation besteht nicht. Sie wäre nur um den Preis erheblicher Eingriffe in die Populationen der vom Aussterben bedrohten Tiere zu erlangen.

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