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Tollwütiger Hundewelpe: Fieberhafte Suche nach Kontaktpersonen

Paris / Brüssel (aho) – Das französische Gesundheitsministerium fahndet fieberhaft nach neun Personen, die zwischen dem 2. und dem 21. August in einigen Städten Südwestrankreichs mit einem an Tollwut erkrankten Hundewelpen in Kontakt gekommen sind. Professor William Dab vom französischen Gesundheitsministerium äußerte sich anlässlich einer Pressekonferenz äußerst besorgt und sprach von einem Fall „nie da gewesener Dringlichkeit“. Er verwies auf die Tatsache, dass Tollwut beim Menschen zu spät erkannt und unbehandelt absolut tödlich verläuft.

Der ungeimpfte Hundewelpe war von seinem Besitzer aus Nordafrika (Marokko) über Spanien nach Frankreich eingeschmuggelt worden. In Frankreich zeigte das Tier dann auffällige Symptome. Der Besitzer hatte den Hund dann in ein Tierheim gebracht, „weil er andauernd gebissen hat“. Dort verendete das Tier am 21. August. Eine sofort eingeleitete Untersuchung des Gehirn des Hundes bestätigte den Tollwutverdacht. Das Tier war etwa 50 Zentimeter hoch, von aprikosenbrauner Farbe mit schwarzer Schnauze, langem Schwanz und Schlappohren.

In Frankreich wurden bei Bordeaux bislang sechs Kontaktpersonen gegen Tollwut geimpft. Dort wird jetzt regional nach einem etwa 40-jährigen Mann gesucht, der Mitte August beim Joggen in Bordeaux von der Hündin gebissen wurde.

Das Frühwarn- und Reaktionssystem der EU zur Warnung der Gesundheitsbehörden vor Krankheitsausbrüchen (EWRS) hatte am vergangenen Freitag den 27. August an alle Mitgliedsstaaten eine Tollwutwarnung herausgegeben. Der Fall ist nicht regional einzugrenzen, da in den Sommermonaten viele Touristen Südfrankreich bereisen. Der Welpe war in der Zeit vom 2. bis 21. August unter anderem in Bordeaux und Hostens, beim „Mimos Festival“ in Périgueux, beim Straßentheaterfestival in Miramont de Guyenne und beim Musikfestival „Fest’Art“ in Libourne. Diese Festivals sind auch bei Touristen sehr beliebt.

Dem Hundebesitzer drohen wegen der illegalen Einfuhr eines Haustieres ohne Impfung zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 15.000 Euro.

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