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Erster Tollwutfall in Baden-Württemberg seit 1996

Stuttgart (aho) – Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Dienstag (7. Dezember) informierte, ist der Tollwutverdacht bei einem ausgewachsenen Fuchsrüden, der in Elztal-Muckental (Neckar-Odenwald-Kreis) erlegt wurde, durch das Friedrich Löffler-Institut auf der Insel Riems (Ostsee) bestätigt worden. Das Tier wurde in einem Gebiet erlegt, in dem seit des Auftretens von Tollwutfällen in Hessen und Bayern die Füchse zweimal pro Jahr vorsorglich gegen Tollwut mittels Fressköder geimpft worden sind. Dadurch soll eine Einschleppung verhindert werden. Eine aktuelle Beköderungsaktion als Ringimpfung um den Erlegungsort werde in Abstimmung mit den Nachbarländern Bayern und Hessen derzeit geprüft. Der letzte Tollwutfall trat in Baden-Württemberg im Jahre 1996 auf.

In Hessen wurden in diesem Jahr schon mehrere Fälle von Tollwut bei Füchsen und Rehwild festgestellt. Der Fuchs im Neckar-Odenwald-Kreis war durch eine Lähmung der Hinterläufe aufgefallen, erlegt und an das Untersuchungsamt in Heidelberg eingesandt worden. Im bestehenden Impfgebiet und an dessen Rand sollen künftig alle erlegten Füchse sowie andere seuchenverdächtige oder für die Tollwut empfängliche wild lebende Tiere unverzüglich zur Untersuchung eingesandt werden.

Aufgrund der früheren Tollwutfälle in Hessen waren in Baden-Württemberg bereits zum gefährdeten Bezirk erklärt worden:

Stadtkreis Mannheim: ganz Stadtkreis Heidelberg: ganz Rhein-Neckar-Kreis: ganz Neckar-Odenwald-Kreis: ganz Landkreis Karlsruhe: 1 Gemeinde (Östringen).

Mit diesem neuen Tollwutfall in Elztal-Muckental wurde der gefährdete Bezirk wie folgt erweitert:

Main- Tauber- Kreis: 11 Gemeinden (Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Külsheim, Wertheim, Freudenberg, Königheim, Ahorn, Boxberg, Assamstadt, Werbach)

Hohenlohe- Kreis: ganz Heilbronn- Kreis: ganz Stadtkreis Heilbronn: ganz

Die Gemeinden innerhalb des gefährdenden Bezirks werden an den Ortsschildern mit entsprechenden Warnschildern auf die Tollwut hinweisen. Das Ministerium appelliert an die Jäger im Land, Füchse schärfstens zu bejagen und unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden, wenn verendete Füchse oder andere verhaltensauffällige Tiere gefunden würden. Zur Abklärung der Infektionsursache und der möglichen Verbreitung sind umfangreiche ergänzende Untersuchungen der Fuchs- und Wildtierpopulation, insbesondere um den Ort des Abschusses, notwendig.

Hinweise:

Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Ebenso Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind und keinen Impfschutz besitzen. Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind mindestens acht Wochen vor Beginn anzuzeigen. Solche Ausstellungen und Veranstaltungen können beschränkt oder verboten werden, wenn es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.

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