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Reisen mit Hund und Katze in andere Länder

Dresden (aho) – Wer mit Hund, Katze oder Frettchen verreisen will, sollte unbedingt die Regelungen der EU-Heimtierverordnung beachten. Darauf weist das Sächsische Staatsministerium für Soziales in Dresden hin. Bereits seit letztem Sommer gelten für grenzüberschreitende Reisen mit Heimtieren besondere Bestimmungen, die das Mitführen des so genannten Heimtierpasses vorschreiben. Für Tiere der EU-Mitgliedsstaaten bedeutet das ganz konkret eine eindeutige Kennzeichnung mittels Tätowierung oder Mikrochip und eine gültige Tollwutschutzimpfung. Beides muss mit den Angaben zum Tierbesitzer im Heimtierpass eingetragen sein. In Deutschland werden die Heimtierpässe von den praktischen Tierärzten ausgestellt. Für Reisen nach Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bedingungen. Hier sind neben den bereits genannten Forderungen noch eine blutserologische Antikörpertitration und eine Zecken- und Echinokokkenbehandlung erforderlich. Vor Reisen mit Ihren Heimtieren in Drittländer sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt über die Tollwutsituation in diesem Land erkundigen. Reist man zum Beispiel in die Türkei, Marokko oder Tunesien, ist vor Reiseantritt eine Blutuntersuchung zur Ãœberprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung durchzuführen, um ohne Probleme mit Hund und Katze wieder einreisen zu können. Das Sächsische Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, keine Fundtiere, die die Einreisebestimmungen nicht erfüllen, mit aus dem Urlaub zu bringen. Sie ersparen sich und dem Tier unangenehme Ãœberraschungen.

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