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Illegaler Handel mit Hunden und Katzen nimmt zu

Düsseldorf (aho) – Mit regelmäßigen Schwerpunktaktionen am Düsseldorfer Flughafen konnten die Veterinärbehörden in diesem Jahr bereits 29 Hunde und 30 Katzen ohne gültige Einfuhrpapiere beschlagnahmen. Das teilt das Verbraucherschutz – und Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf mit. Sichergestellt wurden zudem ein Papagei und 18 Tauben. Dabei geht es nicht um einzelne Tiere, die von Privatpersonen zumeist aus dem Urlaub mitgebracht werden, sondern um den organisierten Tierhandel in großem Stil. Bereits seit Monaten decken die Veterinärbehörden landesweit vermehrt Fälle insbesondere von illegalem Hundehandel auf. Dabei geben verschiedene Organisationen Hunde gegen eine Gebühr von bis zu 300 Euro an Tierfreunde in Deutschland ab. Diese Tiere stammen jedoch nicht wie behauptet immer aus Tierheimen im Ausland, sondern werden zum Teil extra für den Handel gezüchtet. Für die Käufer in Deutschland können diese Tiere erhebliche Probleme bedeuten, und sogar die Gesundheit gefährden. Denn die Händler sparen nicht nur an Impfung und Entwurmung, die Hunde sind zudem oftmals nicht sozialisiert und daher nur schwer zu halten und zu kontrollieren.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: „Ein ungeimpfter Hund kann Krankheiten bis hin zur Tollwut übertragen, die für den Menschen im schlimmsten Falle tödlich enden kann. Gerade für Familien können solche Hunde zudem zum Problem werden, wenn das Tier sich mangels Erfahrung im Haushalt nicht einordnen kann.“

Mit der Einfuhr der Hunde einher geht der Missbrauch mit dem EU-weit einheitlichen Heimtierausweis. Dabei sind Fälle bekannt geworden, in denen Blanko-Ausweise ins Ausland gebracht und dort so ausgefüllt wurden, dass der Eindruck entsteht, der Hund stamme aus Deutschland und sei nun auf der Rückreise. Auch sind die im Pass angegebenen Impfungen nicht immer erfolgt.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: „Wir haben als Reaktion auf diese Praxis die Druckereien nun angewiesen, Blanko-Heimtierausweise nur an Tierarztpraxen auszuliefern. Jede Abgabe an Dritte ist damit verboten. Außerdem ist bei der Auslieferung der Pässe festzuhalten, an welche Adresse sie geschickt werden. Anhand der fortlaufenden Nummer, die jeder Pass hat, können wir ihn so direkt dem Empfänger zuordnen.“

Wer einen nicht ordnungsgemäß geimpften Hund aus dem Ausland bei sich aufnimmt, muss nicht nur mit persönlichen Gesundheitsrisiken rechnen, sondern auch mit finanziellen Folgen. Diese Tiere werden auf Kosten des neuen Besitzers in Quarantänestationen untergebracht, bis sichergestellt ist, dass keine gesundheitliche Gefährdung von ihnen ausgeht. Das ist nicht nur teuer, sondern sollte auch dem Tier erspart werden – wie auch die Reise nach Deutschland selbst.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg: „Wer ein Tier bei sich aufnehmen will, sollte sich lieber an das Tierheim vor Ort wenden. Hier warten genug Hunde und Katzen auf ein neues Zuhause. Diese Vierbeiner sind nicht nur ordnungsgemäß geimpft und entwurmt, sondern oft auch schon kastriert. Für die frischgebackenen Hundebesitzer gibt es zudem Hilfe bei der Hundeerziehung.“

Wer sich dennoch im Einzelfall einen Hund aus dem Urlaub mitbringen will, sollte sich vorher genau über die Einfuhrmodalitäten informieren. Für Tiere aus der Türkei und einigen anderen beliebten Urlaubsländern gilt etwa, dass sie erst drei Monate nach einer Tollwutimpfung sowie einem Bluttest durch ein Labor mit EU-Zulassung nach Deutschland gebracht werden dürfen.

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