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Ein Jahr EU-Heimtierausweis: Die Bundestierärztekammer zieht Bilanz

Bonn (aho) – Am 1. Oktober ist der erste Jahrestag der EU-einheitlichen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Gut 2,2 Millionen Exemplare des neuen blauen EU-Passformulars sind bisher von den Herstellern an Tierarztpraxen verkauft worden. Die größten Probleme treten vor allem noch bei der Einreise aus Drittländern auf. Die Bundestierärztekammer warnt deshalb davor, Strandhunde oder Hotelkatzen spontan mit nach Deutschland zu nehmen: Häufig sind die Anforderungen nicht erfüllt und die Tiere müssen zurückgeschickt oder monatelang in Quarantäne genommen werden, schlimmstenfalls können sie sogar getötet werden.

Um wirksam zu verhindern, dass Tollwut eingeschleppt wird, teilt die EU Drittländer in zwei Kategorien: Länder, in denen die Tollwut-Situation vergleichbar gut ist, werden gelistet und den Mitgliedstaaten gleich gestellt. Für nicht-gelistete Länder mit einem schlechteren oder unbekannten Tollwutstatus gelten aber zusätzliche Anforderungen. Zu diesen Ländern gehören auch beliebte Urlaubsziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.

Welpen, die unter drei Monate alt sind, dürfen aus diesen Ländern ausnahmslos nicht in die EU einreisen. Bei älteren Tieren muss das Blut mindestens drei Monate vor der Einreise auf einen wirksamen Tollwut-Impfschutz untersucht worden sein. Auch Urlauber, die ihr Tier aus Deutschland in eines der nicht-gelisteten Länder mitnehmen, müssen bei der Rückreise den Bluttest nachweisen können. Die Bundestierärztekammer empfiehlt solchen Urlaubern, den Test unbedingt rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland durchführen zu lassen. Nur dann entfällt die dreimonatige Frist vor der Wiedereinreise.

Zusätzlich zu dem Bluttest gilt bei Drittländern das verbindliche Paket von Regeln, das für Reisen in die meisten EU-Länder bereits ausreicht: Kennzeichnung des Tieres mit Mikrochip oder Tätowierung, gültige Tollwutimpfung und beides im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Für diese Aufgabe ermächtigt sind die niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte.

Die Hersteller dürfen die Ausweisformulare ausschließlich an Tierärzte abgeben – gut 2,2 Millionen Vordrucke sind bereits verkauft worden. Rein rechnerisch wäre damit schon fast die Hälfte aller Hunde in Deutschland (ca. 5,3 Millionen) als Grenzgänger legalisiert. Tatsächlich wollen vor allem Hundehalter ihr Tier mit auf Reisen nehmen und benötigen dafür den neuen Ausweis, aber auch Katzen und gelegentlich Frettchen werden reisetauglich ausgestattet.

Mit dem Jahrestag der EU-Reiseregeln ist die Ãœbergangsbestimmung ausgelaufen, nach der herkömmliche „Internationale Impfpässe“ mit gültiger Tollwutimpfung noch anerkannt wurden. Ãœbergangsweise noch bis Juli 2011 ist die Kennzeichnung mit Tätowierung zulässig (danach: nur noch Mikrochip). Ãœbergangsregeln gibt es außerdem noch für Malta, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese Länder dürfen zunächst noch bis Juli 2008 zusätzlich Anforderungen stellen (Bluttest, Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer).

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