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Polizei beschlagnahmt Staffordshire-Bullterrier und sieben Welpen

Kiel (aho) – Nachdem der Halter aus Kiel (Stadtteil Gaarden) eines Staffordshire-Bullterriers in den vergangenen Monaten mehrfach wegen Verstoßes gegen das Gefahrhundegesetz aufgefallen ist, hat die Ordnungsbehörde der Stadt Kiel die Beschlagnahme der Hündin und ihrer sieben Welpen angeordnet. Das berichtet die Polizeidirektion Kiel.

Seit dem 1. Mai gilt in Schleswig-Holstein das neue Gefahrhundegesetz. Danach ist das Halten eines gefährlichen Hundes nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde zulässig. Diese wird dem Hundehalter dann erteilt, wenn er volljährig ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt.

Neben den formellen Pflichten hat der Halter im täglichen Handling mit dem Tier weitere Auflagen zu erfüllen. So muss der gefährliche Hund in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, ein hellblaues Halsband und einen Maulkorb tragen. Von vornherein als gefährlich eingestuft wird unter anderem der Staffordshire-Bullterrier, für diese Rasse gilt ein Zuchtverbot.

Am 27. Mai geriet der Besitzer eines solchen Terriers erstmals ins Visier der Polizei. Während der Streife sprach eine fachkundige Polizistin des 4. Reviers den 29-jährigen Mann auf seinen als gefährlichen eingestuften Vierbeiner an. Sie fragte nach der seit fast vier Wochen zwingend erforderlichen Erlaubnis für das Halten des Tieres und erntete darauf nur ein Achselzucken ihres Gegenübers. Glaubhaft versichernd, die amtlichen Papiere aber sofort zu besorgen, kam der Kieler erst einmal mit einer mündlichen Verwarnung davon.

Zu einer weiteren Begegnung mit dem Gaardener kam es zwei Monate später. Wieder konnte er die Bescheinigung nicht vorlegen, seine Hündin trug nicht den vorgeschriebenen Maulkorb. Außerdem kamen der Beamtin Zweifel an der gesetzlich geforderten persönlichen Eignung des Mannes, denn er war merklich alkoholisiert.

Angeregt durch die Berichte der Polizistin über die mehrfach festgestellten Verstöße ließ das Ordnungsamt dem Betroffenen nun eine schriftliche Aufforderung zum Beantragen der Erlaubnis zukommen. Das Schreiben fand allerdings keinerlei Beachtung beim Empfänger. Erst eine zweite Mahnung veranlasste den Verantwortlichen Mitte September zu einem Besuch bei der zuständigen Behörde. Dort stellte er schließlich den geforderten Antrag.

Umso erstaunter war die Polizeidiensthundeführerin als sie ihren „alten Bekannten“ am 10. Oktober erneut traf, nun zwar mit Erlaubnis, aber mit hochschwangerer Hündin an der Leine! Trotz absoluten Zuchtverbots hatte der verantwortungslose Hundehalter sein Tier decken lassen.

Nachdem die sieben Welpen das Licht der Welt erblicken, reagierte die Ordnungsbehörde sofort und erließ eine Ordnungsverfügung zur Einziehung aller Tiere. Am 10. November beschlagnahmte die Polizei die Bullterrier und brachte sie im Tierheim unter.

Der uneinsichtige 27-jährige Hundehalter muss nun neben dem Verlust der Hunde mit einem Bußgeld rechnen. Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrhundegesetzes können mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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