animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Schweiz: Kanton Wallis verbietet Haltung von zwölf Hunderassen

Sitten (aho) – Die Walliser Regierung hat an ihrer wöchentlichen Sitzung beschlossen, auf seinem Kantonsgebiet zwölf Hunderassen und deren Kreuzungen zu verbieten. Dieses Verbot betrifft die Haltung von neuen Hunden der zwölf Rassen ab dem 1. Januar 2006. Für die derzeit im Wallis gehaltenen Hunde der betreffenden Rassen werden Ãœbergangsregelungen getroffen.

Folgende zwölf Hunderassen sind laut einer Presseinformation vom Verbot der Walliser Regierung betroffen: Pitbull-Terrier,American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, spanischer Mastiff, Neapolitan Mastiff und Tosa. Diese Hunderassen standen bisher schon auf der Liste der potentiell gefährlichen Hunde und mussten außerhalb der Privatsphäre einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.

Im Wallis leben derzeit rund 300 Hunde, die zu den Hunderassen gemäss Liste gehören. Für diese Hunde sieht der Staatsrat Übergangsregelungen mit Ausnahmen vom Verbot vor.

Innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Monaten, die am 30. Juni 2006 ausläuft, werden die Hunde einer Beurteilung unterzogen und von Fachpersonen geprüft. Die Prüfung bezieht sich auf die Art und Weise der Haltung der Tiere und deren Verhalten. In Zweifelsfällen kann eine Verhaltensprüfung des Hundes angeordnet werden. Sofern das durch den betreffenden Hund bestehende Unfallrisiko als gering eingestuft wird, kann auf das Verbot des Hundes verzichtet werden. Diese Ausnahmen gelten nur für Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 im Wallis gehalten wurden.

Per Ende Januar 2005 wurden im Kanton Wallis insgesamt 17.066 Hunde gehalten. Die gefährlichen Hunde gemäss der Liste machen somit lediglich 1.7 Prozent aller im Wallis sich aufhaltenden Hunde aus. Die Walliser Regierung ist der Auffassung, dass für das Halten von Hunden auch nach dem Teilverbot für alle Hundefreunde eine große Auswahl an Hunden besteht.

%url1%Die Kantonsregierung reagiert damit auf den Tod eines sechsjährigen Jungen, der kürzlich von drei Pitbulls zerfleischt wurde.%&% Die bisher zögerliche Haltung der Bundesbehörden habe den Staatsrat dazu geführt, im Hinblick auf eine gesamtschweizerische Regelung einen Gang schneller zu schalten und ein beschränktes Hundehaltungs-Verbot einzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag.

Suche



Datenschutzerklärung