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Hamburg: Ermittlungen gegen Tierheimchef Poggendorf eingestellt

Hamburg (aho) – Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (AZ 7400 Js 522/05) gegen Wolfgang Poggendorf, Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins (HTV), eingestellt. Das bestätigte Wolfgang Ehlers (59), leitender Oberstaatsanwalt, auf Anfrage des Hamburger Abendblatts.

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, hatte der Rahlstedter Tierarzt Dirk Schrader im August Anzeige gegen Wolfgang Poggendorf erstattet. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft. Schrader hatte behauptet, er habe in 17 Fällen Hunde eingeschläfert, „auf Grund von wissenschaftlich unhaltbaren Wesenstests“, die von Poggendorf vorgelegt worden seien. Die Wesenstests des HTV waren die Grundlage dafür, dass die Stadt die Tötung der Tiere anordnete. Die Staatsanwaltschaft kam nach ihren Ermittlungen zu der Erkenntnis: „Es konnte kein strafbares Verhalten festgestellt werden, deshalb haben wir das Verfahren eingestellt“, so Wolfgang Ehlers gegenüber der Zeitung.

Laut Hamburger Abendblatt freute sich Poggendorf über die Entscheidung: „Die Anschuldigungen von Herrn Schrader stimmten nicht, das hat die Staatsanwaltschaft richtig erkannt.“ Poggendorfs Verteidiger Otmar Kury kündigte inzwischen an, „dass wir Strafanzeige gegen Herrn Schrader wegen der falschen Verdächtigung und Verleumdung erstatten werden.“ Unterdessen hat Tierarzt Schrader Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft eingelegt. „Ich erweitere die Anzeige gegen Herrn Poggendorf auf Personenkreise, die ihm zur Seite gestanden haben müssen. Dazu gehören unter anderem Bedienstete der Stadt Hamburg“, so Dirk Schrader gegenüber dem Hamburger Abendblatt.

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