animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Bozen: Verschärfte Bestimmungen zur Haltung von gefährlichen Hunden

Bozen (aho) – Auch die Stadt Bozen wendet die kürzlich vom Land erlassenen Bestimmungen für die Haltung von gefährlichen Hunderassen an. Betroffen sind Hunde der folgenden Rassen bzw. Kreuzungen mit den folgenden Rassen: American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Anatolian Karabash, Bandog, Bullmastiff, Bull Terrier, Dogue de Bordeaux, Dogo argentino, Fila brasileiro, Mastiff, Mastino napoletano, Pardog, Pit Bull, Rottweiler, Staffordshire Terrier, Tosa Inu.

Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss sich von der Stadt innerhalb 28. März 2006 die Ermächtigung zur Haltung des Hundes erteilen lassen. Wer hingegen einen solchen Hund neu erwirbt, muss sich vom Bürgermeister der Wohngemeinde dazu ermächtigen lassen. Eine Ermächtigung benötigen auch die entsprechenden Dogsitter. Minderjährigen und Vorbestraften wird keine Genehmigung erteilt.

Hunde dieser Rassen müssen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Gebäuden einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, während sie an allen anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten an der Leine geführt werden müssen oder einen Maulkorb tragen müssen.

Suche



Datenschutzerklärung