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Stadt Werne: Häufig Ärger mit nicht angeleinten Hunden

Werne (aho) – Beim Ordnungsamt der Stadt Werne häufen sich derzeit Beschwerden über Probleme mit frei laufenden Hunden. Jüngster Fall: Am vergangenen Donnerstag wurden im Stadtpark Hund und Herrchen von zwei größeren Hunden gebissen. Anlass für das Ordnungsamt, noch einmal auf die Landeshundeverordnung aufmerksam zu machen: „Der Paragraph 2 weist für bestimmte Bereiche den Leinenzwang aus“, sagte Egon Kock vom Ordnungsamt der Stadt.

Die Vorschrift gilt vor allem dort, wo ein größerer Publikumsverkehr herrscht, zum Beispiel in Fußgängerzonen, sowie auf allen, der Allgemeinheit zugänglichen Plätzen. Und dazu zählt halt auch der Stadtpark, informiert das Ordnungsamt.

Nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes ist vor allem die Gegend rund um den Stadtsee ein beliebtes Gebiet, um Brutus oder Waldi mal frei Gassi gehen zu lassen. Aber auch auf der Trimmstrecke im Stadtwald gab es einigen Ärger. „Verstöße werden mit einer saftigen Geldbuße geahndet“, betont Egon Kock, der an Frauchen und Herrchen appelliert, die Vierbeiner anzuleinen. Und noch eines ist wichtig: Der Leinenzwang gilt nicht nur für Exemplare der Größenordnung Schäferhund oder Rottweiler, sondern für alle.

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