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Mönchengladbach: Hundesteuer am 15. Februar fällig

Mönchengladbach (aho) – Das Steueramt der Stadt Mönchengladbach macht jetzt alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass nach der Hundesteuersatzung die Hundesteuer für 2006 am 15. Februar fällig ist. Zu versteuern sind alle privat gehaltenen Hunde bzw. zugelaufene Vierbeiner, die nicht innerhalb von zwei Wochen an das städtische Tierheim am Hülserkamp abgegeben wurden. Auch Welpen einer selbstgehaltenen Hündin müssen ab einem Mindestalter von drei Monaten versteuert werden. Steueranmeldungen sind unter Angabe von Name und Adresse des Halters sowie Beginn der Tierhaltung und Herkunft des Tieres schriftlich an die Stadt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach, zu richten. Anmeldeformulare können unter den Telefonnummern 02161/25 3203 und 25 3205 sowie 25 3204 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt (www.moenchengladbach.de) heruntergeladen werden.

In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 Euro, für zwei Hunde 144,00 Euro je Hund und für drei und mehr Hunde 180,00 Euro je Hund. In Einzelfällen kann Steuerermäßigung gewährt werden,

· so bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder soweit der Mönchengladbach-Ausweis vorhanden ist (30,00 Euro für einen Hund – für weitere Hunde gilt der normale Steuersatz),

· bei Haltern, die einen Hund zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen (400 Meter von Siedlungen entfernt, 30,00 Euro) und Gebäuden (200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, 60,00 Euro) benötigen.

· Eine Steuerermäßigung von 60 EURO wird ferner gewährt für geprüfte Jagdhunde, die von Jagdausübungsberechtigten mit einem gültigen Jagdschein gehalten werden. Die Ermäßigung ist auf einen Hund begrenzt.

· Steuerbefreiung gewährt die Stadt auf Antrag für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Ein entsprechender Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist Voraussetzung für die Befreiung.

· Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter nachweislich aus dem Tierheim Mönchengladbach – Tierschutz MG e. V., Hülserkamp 74, 41065 Mönchengladbach – in seinen Haushalt übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für 12 Monate, beginnend mit der Ãœbernahme des Hundes.

Aus Kostengründen erhalten Hundehalter nur bei Änderungen in der Steuersatzung einen Jahresbescheid. Eine neue Hundesteuermarke wird nur auf Anfrage bei Verlust oder Beschädigung der alten Marke zugesandt. Das Steueramt bittet alle Hundehalter, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Steuer pünktlich zum 15. Februar 2006 an die Stadtkasse zu zahlen. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können nach dem Kommunalabgabengesetz mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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