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Rheingau-Taunus-Kreis: Tollwut-Impfködern für Füchse werden von Hand ausgelegt

Bad Schwalbach (aho) – Ungeachtet der Impfung von Füchsen gegen Tollwut durch Auslage von Impfködern in Wald und Flur ist Deutschland (Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) momentan das einzige westeuropäische Land in der EU, in dem noch Tollwut grassiert. In Hessen sind der Großraum Frankfurt, der Bereich entlang der A5 Richtung Darmstadt bis Landkreis Bergstrasse, der südwestliche Anteil des Odenwaldkreises, der Wetteraukreis sowie der Main-Kinzig-Kreis betroffen. „Seit dem Jahr 2001 ist deshalb auch das Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden und der östliche Teil des Rheingau-Taunus-Kreises zum gefährdeten Bezirk erklärt worden“, teilt Landrat Burkhard Albers mit.

Ursache für das Tollwutgeschehen sind Probleme mit der Flugbeköderung im Ballungsraum Rhein-Main (Überflugrechte, großflächige Bebauung), von dem auch große Teile des Gebietes der Landeshauptstadt Wiesbaden betroffen sind. Beflogen werden hier nur die Gebiete nördlich der bebauten Ortslagen von Frauenstein, Dotzheim, Wiesbaden, Bierstadt, Igstadt und Breckenheim. Um eine Ausbreitung der Tollwut in bisher freie Gebiete zu verhindern, wurde die Beköderung variiert, erläutert der Leiter des Veterinäramtes des Rheingau-Taunus-Kreises, Dr. Holger Botzen.

Ab dem 10. April 2006 wird der Regierungsbezirk Darmstadt zum Abwurf von Impfködern beflogen. Pro Quadratkilometer werden durchschnittlich 30 Köder über Wald und Feld ausgebracht. In nicht ausreichend durch die Flugauslage beköderten Stadtgebieten von Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis erfolgt ab dem 18. April 2006 eine verstärkte Handauslage. Unter Berücksichtigung der Tollwutsituation im benachbarten Rheinland-Pfalz wird insbesondere im Anschluss an die Rheinübergänge eine intensive Handauslage durchgeführt, um einem möglichen Übergang der Tollwut über den Rhein entgegen zu treten.

Botzen: „Bei den Ködern handelt es sich um hundekuchenartige Presslinge in Schlauchverpackungen, in die eine Impfstoffkapsel eingebettet ist.“ Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen. Die Veterinärbehörde bittet jedoch die Tierhalter dringend, vom 10. April 2006 bis 28. April 2006 Hunde nur angeleint in Wald und Feld zu führen. Damit soll vermieden werden, dass die Hunde den Füchsen zuvorkommen und Köder samt Plastikkapsel verschlingen.

Aufgefundene Köder oder auch die darin eingepressten Impfstoffkapseln sollen mit bloßen Händen nicht angefasst werden. Bei Hautkontakt mit dem Tollwut-Impfstoff wird empfohlen, sich vom Hausarzt beraten zu lassen. Der Impfstoff ist für Menschen unschädlich, außer wenn das frische Impfvirus in Schleimhäute gelangt, etwa durch Reiben der Augen mit den Händen.

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