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Stadt Mannheim: Vogelgrippe-Sperrbezirk endet, tollwutgefährdeter Bezirk bleibt

Mannheim (aho) – Nach heutigem Stand endet der Vogelgrippe-Sperrbezirk mit Ablauf des 8. April 2006, da sich auch in der zurückliegenden Woche kein neuer Verdachtsfall ergeben hat. Damit hat das gesamte Stadtgebiet ab 9. April nur noch den Status eines Beobachtungsgebietes. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nun auch die Katzenbesitzer innerhalb der 3-km-Zone um den Blesshuhn-Fundort in der Inselstraße ihre Haustiere wieder frei laufen lassen. Für Hunde gilt die Leinenpflicht nach der allgemeinen Polizeiverordnung. Das Beobachtungsgebiet endet mit Ablauf des 17. April, sofern vorher keine neuen Verdachtsfälle bekannt werden.

Mannheim liegt allerdings weiterhin in einem tollwutgefährdeten Bezirk, seitdem Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im Rhein-Neckar-Kreis aufgetreten sind. Dies war erstmals im Frühsommer 2003 und zuletzt im Februar 2005 der Fall. In Mannheim selbst ist noch kein Tollwutfall festgestellt worden. Am 13. April 2006 beginnt in Mannheim nun die Frühjahrsaktion zur Immunisierung der Füchse. Sie findet auf Anweisung des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) und in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern statt und wird vom städtischen Veterinärdienst organisiert. Am Gründonnerstag werden zunächst im Gebiet nördlich der BAB 6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald sowie im Waldpark/Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet östlich der BAB 6) präparierte Köder zur Immunisierung (Impfung) der Füchse per Flugzeug ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind von dieser Flugauslage ausgenommen. Im restlichen Stadtgebiet werden die Köder am 28. April 2006 per Hand in siedlungsnahen Gebieten und öffentlichen Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der aktuellen Immunisierungsaktion nicht zu gefährden, wird die Bevölkerung darum gebeten, folgende Verhaltenshinweise zu beachten:

– Hunde und Katzen dürfen nur bei wirksamem Tollwutimpfschutz frei laufen. Hunde müssen darüber hinaus unter der sicheren Einwirkung des Hundeführers stehen.

– Unabhängig vom Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach Ausbringung der Köder im Impfgebiet zwei Wochen lang nicht frei laufen um zu vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls zwei Wochen lang nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen Köder frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte keinen Köder aus dem Maul nehmen!

– Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Sollte dies dennoch versehentlich geschehen, sollten Sie umgehend die Hände waschen. Bei einem direkten Hautkontakt mit der Impfstoffflüssigkeit bitte den Fachbereich Gesundheit (Tel. 293-2222 oder -2223) informieren und aufsuchen.

– Wer verdächtige Tiere – vor allem verendete, kranke bzw. verhaltensgestörte Füchse – feststellt, soll umgehend den städtischen Veterinärdienst (Tel. 293-6350 oder -6358) informieren.

Als weitere Schutzmaßnahmen hat das Ministerium die landesweite verstärkte Bejagung der Füchse und deren anschließende Untersuchung angeordnet. Eine Aufhebung des tollwutgefährdeten Bezirks ist erst möglich, wenn über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren geimpft und dabei keine neuen Indikatoren oder Nachweise auf Fuchstollwut gewonnen wurden. In diesem Jahr sind noch zwei weitere Tollwut – Impfaktionen für Füchse geplant.

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