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Tierschützer dokumentieren das lukrative Geschäft skrupelloser Hundehändler

Zürich / Basel (aho) – Der Schweizer Tierschutz STS veröffentlichte heute eine Dokumentation über das lukrative Geschäft skrupelloser Hundehändler aus den Oststaaten. Die Welpen werden oft viel zu früh vom Muttertier getrennt und sind krank und verhaltensgestört, wenn sie in der Schweiz verkauft werden. Fingierte Stammbäume oder Herkunftspapiere täuschen die Käufer über die Echtheit der Rassenhunde. Nationalrätin Barbara Marty Kälin will deshalb in einer Motion den Bundesrat auffordern, den Import von Hunden einer Bewilligungspflicht zu unterstellen und den Zwischenhandel (An- und Verkauf von Hunden) zu verbieten.

Die österreichisch-schweizerische Grenze hat sich zu einem eigentlichen Umschlagplatz für Hunde aus dem Osten entwickelt, beklagen die Tierschützer. Über das Internet bieten dubiose Hundehändler Welpen aller Rassen zu reduzierten Preisen an. Die Vermehrungsbetriebe befinden sich in Tschechien, Slovakien, Rumänien, Bulgarien und zum großen Teil auch in Ungarn. Es sei erstaunlich, dass erwachsene Leute jegliche Vorsicht fallen lassen, wenn es darum ginge, den Welpen einer bestimmten Fellfarbe und vor allem zu einem Schnäppchenpreis zu ergattern, berichtete Mark Rissi, Autor der Recherche. Vierwöchige Welpen seien keine Seltenheit. Die Ernüchterung der Käufer folge innerhalb von Tagen. Die Welpen würden krank, einige stürben bereits innerhalb einer Woche, beklagen die Tierschützer.

Die tödliche Attacke von drei Pitbull Terriern auf einen sechsjährigen Jungen in Oberglatt sei eine direkte Folge dieses skrupellosen Geschäfts, erklärte STS-Präsident Heinz Lienhard. Wenn nämlich der Import von Hunden und der Handel mit solchen Tieren streng geregelt oder sogar verboten wäre, wäre das Kind heute vielleicht noch am Leben und das Risiko, dass so ein Zwischenfall wieder passiere, wäre kleiner. Um das schnelle Geld zu machen, verkauften Hundehändler nicht sozialisierte und oft sehr kranke Tiere. Viele müssten euthanasiert werden oder sie würden in die Tierheime abgeschoben, berichtete Heinz Lienhard anhand von einigen konkreten Fällen.

Im revidierten Tierschutzgesetz müsse klar geregelt werden, wer gewerbsmäßig Hunde züchten und/oder handeln dürfe, erklärte Thomas Giger, Kantonstierarzt St.Gallen. Diese Leute müssten über eine ebenfalls geregelte und für die jeweilige Tätigkeit ausreichende Ausbildung verfügen, damit ihnen eine Bewilligung erteilt werden könne. Werden Vorfälle gemeldet, so müsse es möglich sein, diesen Leuten die Bewilligung zu entziehen ohne dass damit ein großer Aufwand für die Vollzugsbehörde verbunden sei, hielt Thomas Giger fest.

Die Zürcher Nationalrätin Barbara Marty Kälin verlangt in einer Motion, die in der nächsten Session eingereicht wird ein Verbot des rein kommerziellen Hundehandels und eine Kontrolle der Zucht und des Imports. Wer einen Hund kaufen möchte, müsse die Möglichkeit haben, sich über Zucht, Aufzucht, Herkunft, Sozialisierung und Verhalten seines künftigen Vierbeiners zu informieren. Ein Hundekauf vom Züchter, aus einem Tierheim oder vom Vorbesitzer bleibe dabei weiterhin möglich, auch der kontrollierte Import von Hunden aus dem Ausland. Aber all die geschundenen, schwerst verhaltensgestörten Kreaturen erbärmlicher Herkunft sollen nach dem Willen von Barbara Marty Kälin in der Schweiz keinen Markt mehr finden, heißt es in einer Medienmitteilung der Tierschützer.

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