animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Schweiz: Aus für Pitbulls im Kanton Freiburg

Freiburg (aho) – Pitbulls sollen im Schweizer Kanton Freiburg verboten werden. Der Staatsrat hat deshalb einen Gesetzesentwurf über die Hundehaltung (HHG) verabschiedet und ihn dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet. Der Entwurf des HHG sieht ein Verbot von „von Natur aus gefährlichen“ Hunden vor und schreibt für andere „als gefährlich geltende“ Hunde eine Haltebewilligung vor. Außerdem enthält der Entwurf Vorschriften, mit denen die lästigen Nebenerscheinungen, die die Tierhaltung nach sich ziehen kann, unter Kontrolle gebracht werden sollen. Auch das System der Hundesteuer wird etwas revidiert.

In seinem Vorentwurf des Gesetzes über die Hundehaltung hatte der Staatsrat noch vorbeugenden und auf problematische Hunde abzielenden Maßnahmen den Vorzug gegeben. Gestützt auf Studien von Spezialisten im Bereich Tierschutz hatte der Staatsrat beschlossen, von einer Einteilung der Hunde in Risikogruppen aufgrund ihrer Rasse abzusehen.

Vorbeugende Maßnahmen, so sinnvoll sie auch sein mögen, führen jedoch erst mittel- bis langfristig zu Ergebnissen, erläutert die Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Die zahlreichen Fälle von Angriffen durch Hunde, die seit letztem Herbst in der Schweiz und in Europa verzeichnet wurden, dürften jedoch aufzeigen, dass es trotz allen Theorien Hundetypen gibt, die gefährlicher sind als alle anderen, nämlich Pitbulls und verwandte Arten. Der Staatsrat war daher der Ansicht, dass man es sich nicht erlauben könne, abzuwarten, dass die empfohlenen Maßnahmen Wirkung zeigen, wenn man das Recht der Bevölkerung auf Sicherheit vor diesen Hunden rasch gewährleisten will.

Unfallverhütung

· Mit den vorgeschlagenen Präventivmassnahmen werden an alle Hundehalterinnen und Hundehalter größere Anforderungen gestellt, betont die Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Sie geben den Behörden neue Vollzugsinstrumente, um gegen Hunde jeglicher Rasse, die Verhaltensstörungen aufweisen, vorgehen zu können. Hundehalterinnen und -halter werden ganz allgemein verpflichtet, ihre Hunde so zu erziehen, dass sie gut sozialisiert sind. Zahlreiche weitere konkrete Maßnahmen sind vorgesehen, wie z.B. die Meldepflicht für Hundebisse oder für Anzeichen eines übermäßigen Aggressionsverhaltens bei Hunden, die Erstellung einer Liste von Hunden, bei denen der Verdacht auf aggressives Verhalten besteht, oder das Verbot von Praktiken, die Hunde aggressiv machen können.

· Strengere Einschränkungen gelten für gewisse „als gefährlich geltende“ Hunderassen, die der Staatsrat auf eine Liste setzen wird. Wer einen Hund einer solchen Rasse halten will, benötigt eine Bewilligung und muss nachweisen, dass der Hund über einen anerkannten Abstammungsnachweis verfügt. Die Liste, die der Staatsrat voraussichtlich erlassen wird, entspricht jener, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Januar 2006 vorgeschlagen hatte. Auf dieser Liste stehen die folgenden Hunderassen: American Staffordshire Terrier, Bullterier, Cane Corso Italiano, Dobermann, Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Dogo Canario (Kanarische Dogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español (Spanischer Mastiff), Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa.

· Verboten und vom Kantonsgebiet verbannt werden schließlich „von Natur aus gefährliche“ Hunde, nämlich Kreuzungen aus auf der Liste stehenden Rassen, Pitbulls und Kreuzungen mit Pitbulls.

Der Entwurf sieht jedoch keinen allgemeinen Maulkorbzwang auf öffentlichen Wegen vor. Diese Maßnahme könnte einen Anstieg des aggressiven Verhaltens im privaten Bereich bewirken und wäre mit der Tierschutzgesetzgebung nicht vereinbar.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für „von Natur aus gefährliche“ und für als „gefährlich geltende“ Hunde dürfte gewisse Schwierigkeiten bereiten und die Wahl der Maßnahmen dürfte mit gewissen Ansichten zu den Rechten der Tiere nur schwer vereinbar sein. Der Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und betagten Personen, muss jedoch immer Vorrang haben vor den Rechten der Tiere.

Störungen und Unannehmlichkeiten

Wie der Kanton gegenüber der Presse erläuterte, wird der Hund oft als Störfaktor betrachtet und die durch Hundekot verursachten Unannehmlichkeiten, insbesondere in der Landwirtschaft, werden immer wieder angeprangert. Auch Spaziergänger, Radfahrer und Jogger haben ein Recht darauf, sich bei ihren Freizeitbeschäftigungen sicher zu fühlen und nicht Gefahr zu laufen, von einem Hund angegriffen zu werden.

Diesen Umständen wurde Rechnung getragen, indem verfügt wurde, dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten, wo Mensch und Hund sich auf engem Raum bewegen, an der Leine geführt werden müssen. Vor allem innerhalb von Städten sollten jedoch immer Orte vorgesehen werden, in denen sich Hunde frei bewegen und ihrer Energie freien Lauf lassen können.

Hundesteuer

In Anbetracht dessen, dass die kantonale Gesetzgebung über die Hundesteuer schon über zwanzig Jahre alt ist, hat der Staatsrat die Besteuerung der Hunde revidiert und in das Gesetz integriert.

Suche



Datenschutzerklärung